: Koalition für Verschärfungen
Die Ausländerpolitik Dänemarks gehörte noch zu Beginn der Neunzigerjahre zu den liberalsten Europas und gilt heute als eine der restriktivsten.
Einwanderungsgesetz? Die Zuwanderung wird über das Ausländer- und das Integrationsgesetz (2001 verändert) sowie das Staatsbürgerrecht geregelt.
Flüchtlingsschutz: Flüchtlinge werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Bis vor kurzem genossen auch nicht-staatlich Verfolgte als „De-Facto-Flüchtlinge“ großzügigen Schutz. Diese Regelung soll mit der geplanten Gesetzesänderung abgeschafft werden.
Arbeitsmigration: Eine Einführung der Green Card wird derzeit diskutiert. Bislang wurde der Bedarf der Wirtschaft an ausländischen Arbeitskräften vornehmlich aus den skandinavischen Nachbarländern sowie aus der EU gedeckt. Die jährlich weniger als 10.000 Arbeitsmigranten werden vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen beschäftigt, gesucht werden zudem AkademikerInnen.
Nachzugsalter: 18 Jahre. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Aufenthaltsgenehmigung in der Regel nur verlängert, wenn das Kind mehrere Jahre lang eine dänische Schule besucht hat.
Integration: Die Teilnahme an staatlich finanzierten Sprachkursen ist noch nicht verpflichtend. Zurzeit wird aber die Einführung eines „Vertrags“ diskutiert, mit dem sich die Zuwanderer verpflichten, an Integrationskursen, Fortbildungsmaßnahmen und Praktika teilzunehmen. Bei Verstoß würde etwa die Kürzung der Sozialhilfe drohen.
Einbürgerung: Anspruch besteht nur nach neun Jahren Aufenthalt, wenn der Zuwanderer nicht straffällig geworden ist. Bedingung ist die Teilnahme an einer Prüfung, bei der Kenntnisse der Sprache, der Gesellschaft und des Rechtssystems abgefragt werden. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich, weil der Nachweis des Verzichts auf die vorherige Staatsbürgerschaft nicht mehr gefordert wird.
Politische Debatte: Im Wahlkampf 2001 plädierte eine „große Koalition“ der Parteien von den Sozialdemokraten nach rechts für Verschärfungen der Ausländerpolitik. Meinungsverschiedenheiten gab es lediglich über den Umfang der Einschränkungen etwa des Asylrechts oder der öffentlichen Leistungen für Flüchtlinge. REINHARD WOLFF
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