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Lex Airbus „verfassungswidrig“

BUND-Gutachten: Geplantes Gesetz kann Gemeinnützigkeit der Werkserweiterung nicht sicherstellen  ■ Von Gernot Knödler

Das Gesetz, mit dem der Senat die Gemeinnützigkeit der Airbus-Erweiterung in Finkenwerder festschreiben will, widerspricht dem Grundgesetz. Dies ist das zentrale Ergebnis einer Kurzexpertise des Rechtswissenschaftlers Ulrich Smeddinck vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Lüneburg, die der Umweltverband BUND in Auftrag gegeben hat.

Ohne dieses Gesetz, so Smeddinck weiter, lasse sich der Plan für die Bauten im Mühlenberger Loch nicht rechtfertigen. Überdies wäre die Gemeinnützigkeit der Airbus-Erweiterung auch mit dem „Gesetz zum Erhalt und zur Stärkung des Luftfahrtindustriestandortes Hamburg“ nicht gewährleistet: Denn dafür müsste Airbus die versprochenen Arbeitsplätze auf Dauer garantieren. Eine derartige vertragliche Zusage gibt es nicht. Die Gemeinnützigkeit des Vorhabens ist nötig, damit sich die Planer über die Ansprüche der Anwohner, etwa auf Lärmschutz, hinwegsetzen können.

Das Gesetz zum Luftfahrtstandort – Spitzname: „Lex Airbus“ – wird heute Abend im Wirtschaftsausschuss verhandelt. Mit Smeddincks Expertise im Rücken hat der BUND die Abgeordneten aufgefordert, den Gesetzentwurf nicht an die Bürgerschaft weiterzuleiten. „Wir erwarten, das die Bürgerschaft den Senat auch kontrolliert“, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Manfred Braasch. Ein derart fehlerhaftes Gesetz dürfe das Parlament nicht passieren, wenn die Bürgerschaft nicht „zur Jubelkammer des Senats“ verkommen wolle.

Nach Angaben Smeddincks lässt sich der Planfeststellungsbeschluss zur Werkserweiterung nicht auf das Luftverkehrsgesetz stützen, wie es der Senat bisher getan hat. Die in dem Bundesgesetz angegebenen Planungsziele, die die öffentliche und zivile Luftfahrt ermöglichen sollen, reichten nicht aus, um die Airbus-Pläne zu rechtfertigen. Denn der Werksflughafen stehe nicht der Allgemeinheit zur Verfügung.

Das geplante Gesetz zur Stärkung des Luftfahrtstandorts hilft dem Senat Smeddinck zufolge nicht aus der Klemme. Dieses sei verfassungswidrig, da dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz in Sachen Luftverkehr zufalle.

Und schließlich, argumentiert der Mann von der Uni Lüneburg, würde dem Projekt auch mit dem geplanten Gesetz die Gemeinnützigkeit fehlen. Es reiche nicht aus, vage 2000 neue Arbeitsplätze in Aussicht zu stellen. Nötig, so Smeddinck, sei eine „effektive Bindung des begünstigten Privaten“, also Airbus. So weit werden sich die Flugzeugbauer aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht festlegen wollen. Zurzeit ist bei Airbus Finkenwerder beispielsweise nachfragebedingt Kurzarbeit angesetzt.

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