in kürze RECHTSBEUGUNG
: Schill-Freispruch gilt
Der Freispruch für Hamburgs Innensenator Ronald Schill ist rechtskräftig. Der als „Richter Gnadenlos“ bekannt gewordene Schill stand mehrfach vor Gericht, weil er als Amtsrichter Störer in Ordnungshaft genommen und ihre Beschwerde dagegen verschleppt haben soll. (dpa)