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Nazi-Demo erlaubt

Gericht sieht öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. „Führers Geburtstag“ reicht als Verbotsgrund nicht aus

WEIMAR epd ■ Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot eines Aufmarschs von Neonazis an diesem Samstag in Weimar aufgehoben. Der „voraussichtlich gewalttätige Verlauf“ der Demonstration sei als Begründung für das Verbot durch die städtischen Behörden „nicht hinreichend belegbar“, erklärte das Gericht. Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verneinte der Senat. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass der Geburtstag Hitlers als Termin der Demonstration für ein Verbot nicht ausreiche. Es fehlten „tragfähige Tatsachen“ dafür, dass der Tag zum Anlass genommen werden solle, den NS-Staat „in demonstrativer Weise“ zu verherrlichen.

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