: Kurde darf vorerst in Löhne bleiben
MÜNSTER/LÖHNE dpa ■ Der bisher von der Abschiebung bedrohte kurdische Abiturient Mehmet Demir aus Löhne (Kreis Herford) darf vorerst bleiben. Das ist das Ergebnis eines gestern vor dem Oberverwaltungsgericht NRW erzielten Vergleichs mit dem Kreis Herford. Er wurde noch gestern aus der Abschiebehaft entlassen. Zur Begründung erläuterte das Gericht, dass bei dem 18-Jährigen von einer grundgesetzlich geschützten Beistandsgemeinschaft mit seinem erkrankten Vater und dem jüngeren Bruder auszugehen sei (Az: 18 B 586/02). Für ein Bleiberecht Demirs hatten sich neben den Mitschülern auch der Rat der Stadt Löhne sowie die evangelischen Kirchenkreise eingesetzt.
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