: EU einig über Asyl-Standards
Bewerber sollen künftig in EU-Staaten gleiche Aufenthaltsbedingungen vorfinden
LUXEMBURG afp ■ Für Asylbewerber in der EU gelten künftig in allen Mitgliedstaaten gleiche Mindestbedingungen für den Aufenthalt. Darauf haben sich die EU-Innenminister grundsätzlich geeinigt. Ein formaler Beschluss steht allerdings noch aus: So hat Deutschland laut Bundesinnenminister Otto Schily beim Ministerrat beantragt, zunächst juristisch zu prüfen, ob die EU überhaupt über den Zugang zum Arbeitsmarkt bestimmen darf. Deutschland habe großes Interesse an Mindestnormen, sagte Schily. Die vorgesehenen Leistungen entsprächen denen, die Deutschland bereits gewähre. Einheitliche Standards verhinderten „Asylhopping“: Asylbewerber verlören den Anreiz, ihren Antrag dort zu stellen, wo sie die besten Bedingungen fänden.
Die Mindestnormen sollen gelten, bis über den Asylantrag entschieden ist. Während dieser Zeit soll der Mitgliedstaat für eine angemessene Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber aufkommen. Minderjährige sollen freien Zugang zu öffentlichen Schulen haben und auch nach Erreichen der Volljährigkeit eine Schulausbildung beenden könnnen. Ab wann Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen können, soll von den Mitgliedstaaten selbst entschieden werden. Die Richtlinie soll dafür aber eine Wartezeit von längstens einem Jahr festschreiben.
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