: Asyl schützt nicht vor Ausweisung
NEUSTADT/WEINSTR. dpa ■ Ein anerkannter Asylbewerber darf ausgewiesen werden, wenn er straffällig geworden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Allerdings müsse die Ausländerbehörde vor Abschiebung ins Herkunftsland prüfen, ob ihm dort Gefahren für Leib und Leben drohten. Das Gericht gab der Klage eines Asylberechtigten teilweise statt. Der Mann aus Sri Lanka war wegen Schleppertätigkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Ausländerbehörde verlängerte seine Aufenthaltserlaubnis nicht, wies ihn aus und drohte mit Abschiebung. Das Verwaltungsgericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Ausweisung. Die Abschiebungsandrohung sei aberfehlerhaft, da die Behörde nicht prüfte, ob ihm im Herkunftsland noch Gefahren drohten. Sie muss dies nun nachholen oder den Kläger in ein anderes Land abschieben. (Az.: 8 L 2688/01)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen