Betr.: Police Academy und Walter W. greift durch, taz hamburg vom 14.05.2002

Entgleisung

Auch wenn ein wörtliches Zitat eines Informanten verwendet wird, ist es eine nicht zu rechtfertigende Entgleisung, Studierende des Fachbereichs Polizei mit „Müll“ zu vergleichen. Eine derartige, die Menschenwürde verletzende Wortwahl ist durch den Grundsatz der Pressefreiheit nicht gedeckt.

Es ist unzutreffend, dass die Leitung der FHÖV Hamburg bislang Ermäßigungen von Lehrverpflichtungen zu genehmigen hatte. Richtig ist, dass Freistellungen in Übereinstimmung mit der Praxis anderer Hochschulen von den zuständigen Aufsichtsbehörden und somit von der Innenbehörde für Mitglieder des Fachbereichs Polizei erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für Ermäßigungen für eine Mitgliedschaft im Hochschulrat ergibt sich aus einer einvernehmlichen Praxis der Behörden seit 1998. Das kann man in der Bürgerschaftsducksache vom 14.07.2000 nachlesen. Prof. Dr. Weise, Rektor FHÖV

Betr.: Moschee in St. Georg, taz hamburg vom 11.05.2002

Unwirtlich

Obwohl die Gebetsräume im 1. Stock einigermaßen festlich ausgestattet sind, ist der Eingang im Parterre mit dem unwirtlichen Flur eines Mietshauses für ein Gotteshaus inakzeptabel: ein neues ist notwendig.

Die in der taz hamburg zitierte Meinung Wolfgang Schülers: „Wir können einen Solitär hier am Steindamm gut gebrauchen“ zeigt, in welche Richtung gedacht werden muß. Denn wie eine Kirche kann sich eine Moschee mit Kuppel und Minaretten kaum einem „Sanierungskonzept“ unterwerfen.

Obwohl sich die persische Moschee an der Außenalster auch nicht den umliegenden Häusern anpaßt, ist sie eine wichtige Sehenswürdigkeit geworden, die den weltoffenen Charakter unserer Stadt vermittelt.

Ich könnte mir sehr gut vorstellen, daß auf dem Grundstück des ehemaligen Scientology-Hauses (das ohnehin entfernt werden soll) eine Moschee gebaut werden könnte, die den Anspruch eines Gotteshauses erfüllt. Da es sich nicht um ein Wohnhaus, sondern um ein außergewöhnliches Gebäude handelt, muss auch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden können. Walter Hochuth