: Drogenbesitz bleibt unterschiedlich strafbar
Potsdam (dpa) – Wer in Brandenburg mit mehr als sechs Gramm Haschisch oder Marihuana erwischt wird, muss mit einer Anklage wegen illegalen Drogenhandels rechnen. In Hamburg und Rheinland-Pfalz gilt das erst ab zehn Gramm, in Bremen ab 15. Weil die Länder sich nicht auf einen Richtwert einigen, will Brandenburg nun auf EU-Ebene aktiv eine einheitliche Regelung herbeiführen. Das kündigte Brandenburgs Justizminister Kurt Schelter (CDU) an. Nach einer Studie der Potsdamer Universität hatte bereits fast jeder dritte Jugendliche Kontakt zu Drogen.
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