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Staatsanwaltschaft langt zu

■ PUA: Beschlagnahme von Zech-Akten wird beantragt

Klarheit für den Untersuchungsausschuss „Bau und Immobilien“: Die Bremer Staatsanwaltschaft wird die Beschlagnahme eines Großteils der umstrittenen Akten rund um die Firma Zechbau beantragen. Eine kurzfristige Entscheidung durch einen Ermittlungsrichter gilt als wahrscheinlich. Die Anwälte des Bauunternehmers Kurt Zech hatten gegen die Sichtung durch die Kriminalpolizei und die Weitergabe an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Widerspruch eingelegt. Nach erfolgter Beschlagnahme würde die Staatsanwaltschaft die Akten dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellen, falls Zechs Anwälte dagegen nicht weitere Rechtsmittel einlegen.

Etwa 150 der 1000 Akten sind laut Staatsanwaltschaft für die strafrechtliche Ermittlung nicht erheblich und sollen an Zech zurückgegeben werden. Der Untersuchungsausschuss will am Montag darüber entscheiden, ob er für einen Teil dieser Akten eine eigene Beschlagnahme anstrebt – nicht ganz einfach, da dem Ausschuss nur ein Aktenverzeichnis mit zum Teil wenig aussagekräftigen Bezeichnungen vorliegt. „Deswegen werden wir wohl eine großzügige Beschlagnahme beantragen“, sagte der Ausschussvorsitzende Hermann Kleen (SPD). Im Einzelfall müsse der Richter entscheiden.

Das Grüne Ausschussmitglied Matthias Güldner forderte die Staatsanwaltschaft unterdessen auf, dem Ausschuss jene Privatakten zu überlassen, die nicht bei Zech selbst beschlagnahmt wurden. „Der Widerspruch betrifft doch nur Zechs Eigentum.“ jank

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