: Falun Gong vor Gericht
HONGKONG ap ■ In Hongkong hat gestern der erste Strafprozess gegen Mitglieder der in China verbotenen Meditationsbewegung Falun Gong begonnen. Den 16 Angeklagten, darunter vier Schweizern, wird Störung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen. Sie hatten im März vor einem Regierungsgebäude gegen die chinesische Politik demonstriert. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen drei Monate Haft oder eine Geldstrafe. Sechs der angeklagten Chinesen wird zudem Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, was bis zu zwei Jahre Haft nach sich ziehen kann. In China ist die Organisation verboten, nicht aber in Hongkong, das innerhalb der Volksrepublik einen Sonderstatus genießt. In der ehemaligen britischen Kronkolonie hat die Gruppe deshalb schon häufig Veranstaltungen gegen die Regierung in Peking organisiert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen