piwik no script img

Großer Erfolg für Neskovic

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berufung des linksliberalen Richters ab. Geklagt hatte ein Konkurrent

FREIBURG taz ■ Der durch seine liberalen Drogenurteile bekannt gewordene Lübecker Strafrichter Wolfgang Neskovic kann zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt werden. Dies entschied gestern das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren. Geklagt hatte der Richter Olaf Höppner vom Oberlandesgericht Schleswig, der sich besser qualifiziert fand.

Wolfgang Neskovic war im April dieses Jahres zum zweiten Mal zum BGH-Richter gewählt worden. Im Vorjahr hatte sein konservativer Konkurrent Olaf Höppner erfolgreich die Ernennung des Liberalen verhindert, weil Höppners Kandidatur damals im Ausschuss ohne Absprache „zurückgestellt“ wurde.

Diesmal hatte der Wahlausschuss formal alles richtig gemacht, Höppner erhielt bei der Richterwahl aber keine einzige Stimme. Höppner kann gegen die gestrige Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen.

CHRISTIAN RATH

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen