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Berufung auf eigene Kosten

DEN HAAG dpa ■ Ein vom UN-Tribunal in Den Haag zu 25 Jahren Haft verurteilter Serbe, der 1992 im bosnischen Internierungslager Omarska unter anderem einen Häftling totgeprügelt haben soll, muss seinen Anwalt im Berufungsverfahren selbst bezahlen. Dies hat der Gerichtshof nach einer Untersuchung der Finanzen von Zoran Zigic verfügt. Seine Behauptung, dass er kein Geld für seine juristische Vertretung habe und auf Unterstützung angewiesen sei, treffe nicht zu, stellten die Richter fest. Anwälte, die Zigic auf Kosten der Tribunalskasse verteidigten, hätten von ihren Honoraren rund 178.200 Euro an ihn abgeführt. Mit seiner Familie besitze er in Jugoslawien zwei Appartements, einen Betrieb und drei Autos. Die Kosten für die Berufung würden auf 32.600 Euro geschätzt.

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