: Tödlicher Fehler der Polizei
Der Fall Udo Hammerschmidt
Juli 1999: Udo Hammerschmidt aus Eimsbüttel gerät nach einem anonymen Hinweis ins Visier der Drogenfahndung. Diese zieht ohne weitere Ermittlungen wegen der angeblichen Gefährlichkeit des 41-Jährigen das Mobile Einsatzkommando (MEK) für eine Razzia hinzu. „Mit dieser wenig konkreten Sachverhaltsdarstellung war nach Ansicht der Kommission das MEK vor der Entscheidung über den Einsatz nicht ausreichend informiert gewesen“, heißt es später im Bericht der Polizeikommsision zu den „polizeilichen Defiziten“. Denn beim zuständigen Revier gilt Hammerschmidt als harmlos.
Er macht nur den Fehler, Einbrecher zu befürchten und seine Gaspistole zu holen, als ein Rammbock seine Wohnungstür zerschmettert. Er wurde erschossen. Das Verfahren wird nie öffentlich aufgearbeitet, die Ermittlungen gegen die Beamten werden eingestellt. KVA
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