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Abmahnung für Bezirkamtschef

Der Chef des Bezirksamts Hamburg-Mitte, Markus Schreiber, ist vom Rechtsanwalt der Bauwagengruppe „Bambule“ aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darin soll Schreiber dem Anwalt Andreas Beuth garantieren, dass kein weiteres Mal MitarbeiterInnen seiner Behörde in Begleitung starker Polizeieinheiten in Kampfmontur den Bauwagenplatz „Bambule“ im Karolinenviertel zu einer „Bestandsaufnahme“ ohne Genehmigung betreten. Dies war vorigen Woche geschehen (taz berichtete). „Die Stadt Hamburg hat einen einklagbaren Anspruch auf Besichtigung des Bauwagenplatzes“, schreibt Beuth, „sie ist aber nicht befugt, das Gelände unangekündigt und unangemeldet zu betreten und auf diese Weise eine Besichtigung im Wege der verbotenen Eigenmacht selbstherrlich durchzusetzen.“ Für Beuth ist die als „Bestandsaufnahme deklarierte Wildwestaktion“ klar rechtswidrig, weil mit dem Verein Bambule e.V ein Betreuungsorgan vorhanden gewesen sei. Beuth ist sich im Klaren, dass sich die Bezirksamtsleitung der Wohnform des Lebens in Bauwagen verschließe, aus rechtlichen Gründen habe er aber sämtlichen BewohnerInnen angemessenen gemeinschaftlichen Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Bezirk hatte die Aktion damit begündet, er wollte wissen, wie viele Personen in der Bambule-Kolonie wohnen. KVA

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