Neues Waffenrecht nicht umsetzbar

Die Verschärfung des Waffengesetzes nach dem Erfurter Amoklauf stellt die von Sparvorgaben gebeutelten Hamburger Bezirksämter vor unlösbare Probleme. Weder inhaltlich noch personell können die Wirtschafts- und Ordnungsämter den neuen Vorgaben gerecht werden. Das geht aus zwei internen Papieren der Innenbehörde und des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten hervor, die der taz hamburg vorliegen. „Schon für den Vollzug des geltenden Rechts sind die Grenzen der Belastbarkeit erreicht, wenn nicht teilweise überschritten“, heißt es da. „Die Hauptursachen für Vollzugsprobleme sind die Notwendigkeit, eine hochkomplexe Materie und zahlreiche Sonderregelungen anwenden zu müssen.“ So gelten neue Regeln und Meldevorschriften für Sportschützen und neue Altersgrenzen für Waffenbesitzer. Ferner wird der „Kleine Waffenschein“ für Schreckschusspistolen eingeführt, Ex-Sportschützen müssen entwaffnet werden. „Die Mehrarbeiten für die Wirtschafts- und Ordnungsämter ist bislang nicht quantifizierbar“, heißt es lapidar. „Die Neuregelungen werden zudem eine nicht einschätzbare Anzahl an Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auslösen.“ Für die Fachbereichsleiterin der Gewerkschaft ver.di, Sieglinde Friess, werfen diese Papiere ein Schlaglicht auf die Senatspolitik: „Konzeptionsloses Beschließen von Vorgaben, ohne dass diese mit dem vorhandenen Personal überhaupt umgesetzt werden können.“ KVA