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Homoehe und CDU/CSU

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundgesetzkonform: So hat das Verfassungsgericht gesprochen – gegen den Antrag der Union. Die „Homoehe“ sichert momentan nicht allein den Rechtsstatus der Verpartnerten, sondern bürdet ihnen eine Reihe gegenseitiger Verpflichtungen gerade in finanzieller Hinsicht auf. Nun müsste das Ergänzungsgesetz (Ausgleichsregeln für diese Lasten) verabschiedet werden. Aber die Union, deren Kanzlerkandidat Stoiber beteuert, das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht wieder abschaffen zu wollen, blockiert: Homoehen seien dann zu nahe an der klassischen Heteroehe angesiedelt. JAF

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