: Richter sollen Bäder öffnen
Mehrere Schwimmvereine haben gestern beim Verwaltungsgericht Antrag auf einstweilige Anordnung zur Wiederöffnung von Bädern gestellt, die laut Senatsbeschluss zum 31. Juli geschlossen wurden. Dies betrifft 14 Bäder und Hallen, die von 38 Vereinen genutzt werden. An der Sammelklage beteiligen sich bislang 11 Vereine, weitere sollen nach der Urlaubszeit folgen. Laut Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Vertreter einer der drei Kanzleien, die den Antrag erarbeitet haben, hebelt der Senat mit der Bäderschließung die Landesverfassung aus, die Sport als Staatsziel definiert. Ein Spareffekt sei zudem nicht zu erkennen, denn der Haushalt der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport weise für 2002 lediglich eine Reduzierung von 0,1 Prozent und für 2003 sogar eine Steigerung um 3,2 Prozent aus. Laut Rubbert lässt dies schließen, „dass die Grundstücke veräußert werden sollen, um Einnahmen zu erzielen“. Eine Bindung an den früheren Zweck ist dabei nicht mehr nötig. Das verstoße klar gegen das Sportförderungsgesetz. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen