Mein Name ist Zech ...

Der Mann, um den sich alles dreht, verweigert erwartungsgemäß die Aussage: Der kurze Auftritt des Bauunternehmers Kurt Zech vor dem Untersuchungsausschuss Bau und Immobilien der Bremischen Bürgerschaft

Ein kurzer Hauch von großer Politik im Untersuchungsausschuss Bau und Immobilien: Blitzlichtgewitter, Mikrofonwald, gut gefüllte Zuschauerplätze – fast wie in Berlin bei Kohl und Bimbes. Als Zeuge sollte jener Mann gehört werden, über den bisher in jeder Sitzung gesprochen wurde: Kurt Zech, 45 Jahre alt, Kaufmann, wohnhaft in Bremen, bis zum 31.12.1998 Minderheitsgesellschafter der Firma Zechbau, seitdem Alleingesellschafter. Das war‘s dann auch schon.

Danach verweigerte Zech, gegen den die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Bestechung ermittelt, die Aussage. Alle Akten zu den in Frage stehenden Bauprojekten lägen beim Amtsgericht unter Verschluss. Er habe sich daher nicht auf die Befragung im Ausschuss vorbereiten können. Diese Begründung wollte der Ausschuss nicht akzeptieren: Mangelnde Vorbereitung begründe kein Aussageverweigerungsrecht, sagte der Ausschussvorsitzende Hermann Kleen (SPD). Es handele sich wohl um ein Missverständnis, schaltete sich Zech-Anwalt Erich Joester ein. Sein Mandant nehme das Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung wahr, das Zeugen davor schützen soll, sich selbst zu belasten.

Damit war der Auftritt des Baulöwen Zech, der in allen sieben vom Untersuchungsausschuss betrachteten Bauprojekten den Zuschlag erhalten hatte, beendet. Kleen entließ den schweigsamen Zeugen. „Da hat Kleen einen schweren Fehler gemacht“, feixte Zech-Anwalt Otto Backes hinterher, „denn das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur für die drei Projekte, wegen denen die Staatsanwaltschaft ermittelt, nicht für die übrigen vier.“ CDU-Obfrau und Jung-Juristin Catrin Hannken blaffte auf die Frage, warum sie nicht nachgehakt habe: „Ist das vielleicht meine Aufgabe?“ Unter den juristischen Assistenten des Ausschusses herrscht indes die Meinung vor, nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur so genannten „Mosaiktheorie“ bestehe bei derartig komplexen Verfahren ein allgemeines Aussageverweigerungsrecht.

So ging es also wieder an die mühselige Alltagsarbeit des Ausschusses. Marlies Grotheer-Hünnecke, einst Referatsleiterin im Liegenschaftsamt, stellte ihre Sicht des Polizeihaus-Verkaufs dar. Sie habe seinerzeit der Firma Zechbau ein „notarielles Kaufangebot“ abgerungen, obwohl das Gebäude immer ausgeschrieben werden sollte. Das Angebot habe Zech einseitig gebunden und so der Stadt den Erlös von acht Millionen Mark gesichert, falls die Ausschreibung gescheitert wäre. Eine Vorentscheidung über die Vergabe sei damit umgekehrt nicht verbunden gewesen. Entsprechend interpretierte Grotheer-Hünnecke auch einen Vermerk, nach dem der Umbauauftrag für die Lettow-Vorbeck-Kaserne zum neuen Polizeipräsidium „nur mit Zusicherung“ des Polizeihaus-Ankaufs an Zech vergeben werden könne: Es handele sich nicht, wie im Ausschuss bisher vermutet, um eine Zusicherung an Zech, sondern von Zech.

Bereits am Vormittag hatte der ehemalige Baustaatsrat Jürgen Lüthge dargestellt, wie Zechbaus Festpreis für den Neubau der Ostkurve im Weserstadion kontrolliert wurde. Die städtische Bremer Sport- und Freizeit GmbH als Bauherrin habe sich den Hochbauamts-Mitarbeiter Fritz Mellenthin „ausgesucht“ und darauf bestanden, dass er aus der Hierarchie des Amtes herausgelöst werde. Mellenthin wurde daraufhin direkt dem damaligen Abteilungsleiter im Bauressort Gottfried Zantke unterstellt. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Zantke, er habe sein privates Haus von Zechbau zu einem Preis umbauen lassen, der weit unter dem Marktniveau liegt. Jan Kahlcke