piwik no script img

Seit gestern neues Hochschulgesetz

BERLIN taz ■ Scharf kritisiert hat das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) die gestern in Kraft getretene Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG). Während Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) es als Erfolg wertete, dass die „Freiheit von Studiengebühren“ für das Erststudium „gesichert“ sei, sagt ABS-Geschäftsführer Christian Schneijderberg, das Gesetz biete für die Länder „zu viele Schlupflöcher“. Laut ABS könnten mit dem geänderten HRG Studiengebühren nach einer Überschreitung der Regelstudienzeit um vier Semester erhoben werden. So geschehen im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen, wo „Langzeitstudierende“ ab dem Sommersemester 2003 mit 650 Euro pro Semester zur Kasse gebeten werden. SES

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen