: Hier werden sie nicht geholfen
Hannover (dpa) – Nach dem Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangeren-Konfliktberatung mit einem Beratungsschein haben ihre Anlaufstellen keinen Anspruch auf staatliche Anerkennung und Gelder. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover in einem Musterurteil für Niedersachsen. Die Caritas der Diözese Osnabrück hatte gegen die Bezirksregierung Hannover geklagt. Diese hatte einer Schwangeren-Beratungsstelle in Twistringen (Kreis Diepholz) 2001 den Geldhahn zugedreht. Zur Zeit laufen landesweit 33 Klagen dieser Art.
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