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Methadon baut auf

betr.: „Kein Methadon – Gericht stoppt Bundesregierung“, taz vom 27. 8. 02

In den Medien wird leider seit vielen Jahren der Eindruck erweckt, dass ein suchtkranker Heroinfixer ohne Probleme in eine Substitutions-Behandlung mit dem Ersatzstoff Methadon eintreten kann, die dann nach deutschen „Richtlinien über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB-Richtlinien) von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Für eine Behandlung nach NUB muss man buchstäblich halbtot sein! Ansonsten finanziert man sich die Behandlung selbst, oder Eltern, Bekannte oder das Sozialamt kommen für die Kosten auf.

Ich persönlich wurde 1979 heroinabhängig. Mit viel Glück habe ich diese Hölle überlebt und mir wurde 1994 über NUB von der Landeskommission der Antrag auf eine unbefristete Substitionsbehandlung mit Methadon genehmigt. 1999 wurde dieser Antrag von der gleichen Kommission gekündigt! Seitdem muss meine Ärztin mit großem Kampf und viel Aufwand spätestens alle 12 Monate um eine Antragsverlängerung bitten.

Während meiner Behandlungszeit habe ich geheiratet. Ich habe einen fünfstelligen Eurobetrag an „Suchtschulden“ beglichen. Seit sechs Jahren besitze und führe ich einen Betrieb mit zwei Vollzeitmitarbeitern, wir schreiben „gesunde“ Zahlen!

Ich habe keinen „Beigebrauch“, benötige jedoch auch in der Zukunft meine kleine Dosis Methadon. Methadon nimmt mir die Gier nach Stoff und baut meine Psyche auf, das heißt, „ich habe Freude am Leben“! Einen Kick oder Rausch bekomme ich vom Methadon nicht. Euer taz-Genosse (Name der Redaktion bekannt)

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