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Hab und Gut gut schützen

Feuer, Wasser, Einbruch: Hausratversicherungen bezahlen die Schäden zu Hause und unterwegs.Bei nahezu gleicher Grunddeckung gibt es große Preisunterschiede zwischen einzelnen Versicherern

Wer je einen Wasserrohrbruch in der Wohnung erlebt hat, weiß eine Hausratversicherung zu schätzen. Damit muss man zwar noch immer das Wasser selbst aufwischen und vielleicht den Verlust ideeller Werte verschmerzen. Den neuen Kleiderschrank nebst Teppichboden und Schuhregal jedoch zahlt die Versicherung.

„Wer seinen Hausrat ohne sehr große finanzielle Einbußen nicht ersetzen kann, sollte ihn versichern“, rät die Zeitschrift Finanztest. Jedoch nicht beim erstbesten Versicherer. Denn bei nahezu gleicher Grunddeckung – versichert sind alle Haushalts- und Gebrauchsgegenstände gegen Raub und Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser-, Sturm-, und Hagelschäden, Feuer, Explosion und Blitzschlag – gibt es erhebliche Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Zu diesem Ergebnis kam Finanztest bei einer Untersuchung von 186 Hausratversicherungen. So könne etwa ein Haushalt im ländlichen Raum für eine Deckungssumme von 50.000 Euro beim günstigsten Anbieter 37 Euro, beim teuersten dagegen 137 Euro jährlich bezahlen.

Ein Preisvergleich lohnt sich also, und unter Umständen lohnt es sich sogar, vorhandene Versicherungen zu kündigen, wenn andere günstiger sind. Einige bieten über den Grundschutz hinaus viele Extras zum Normaltarif. Andere lassen sich diese erweiterten Angebote wie Überspannungsschäden oder Fahrraddiebstahl teuer bezahlen.

Eine Orientierungshilfe bietet das Augustheft von Finanztest. Auf Wunsch und gegen eine Gebühr von elf Euro ermitteln die Tester auch die individuell günstigste Hausratpolice. Wer an einen Wechsel der Versicherung denkt, kann bis zu drei Monaten vor Ablauf des Vertrages kündigen. Lässt man diese Frist verstreichen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Nach einem Schadensfall oder nach einer Beitragserhöhung gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Ganz gleich, für welchen Anbieter man sich entscheidet, der Beitrag sollte immer jährlich gezahlt werden. Das ist günstiger als eine monatliche oder halbjährliche Zahlungsweise, für die in der Regel bis zu zehnprozentige Aufschläge verlangt werden.

Die Höhe der Beiträge ergibt sich zunächst aus der Lage der Wohnung, deren Hausrat versichert werden soll. Die meisten Gesellschaften arbeiten mit vier unterschiedlichen Tarifzonen. So ist ein Angebot für den ländlichen Raum weitaus günstiger als das für eine Großstadt. Auch der Wert des Hausrates, der versichert werden soll, ist relevant für die Höhe der Beiträge. Es gibt die Möglichkeit, eine Quadratmeterpauschale zu Grunde zu legen, wobei die meisten Versicherer von einer Deckungssumme von 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausgehen. Diese Methode kann jedoch für große und spärlich möblierte Wohnungen ebenso ungünstig sein, wie für zwar kleine, aber mit wertvollen Möbeln ausgestattete. In beiden Fällen bietet sich eine individuelle Wertermittlung an. Dabei sollte akribisch die Summe aller in der Wohnung vorhandenen Werte ermittelt werden. Akribisch deshalb, weil die Gefahr einer Unterversicherung droht, wenn man sich bei der Wertermittlung verschätzt hat. In solchen Fällen regulieren die Versicherungen dann nämlich auch den Schaden nur anteilig.

Versichert sind bei einer Hausratversicherung alle Gegenstände in der Wohnung, die von den Mitgliedern des Haushaltes ge- oder verbraucht werden. Nicht versichert sind Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind – wie Einbaumöbel. Ebenfalls nicht versichert ist der Hausrat von Untermietern.

Der Versicherungsschutz gilt für Wohnungen, privat genutzte Nebengebäude und Garagen, jedoch nicht in beruflich genutzten Räumen. Wer umzieht, sollte dies rechtzeitig seiner Versicherung mitteilen. Während des Umzuges gilt der Versicherungsschutz dann für die Dauer von zwei Monaten für die alte und neue Wohnung. Studenten und Auszubildende benötigen, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung wohnen, bis zum Ende der Ausbildung keinen eigenen Vertrag, auch wenn sie während dieser Zeit vorübergehend auswärts einziehen.

Ersetzt wird für gestohlene oder zerstörte Gegenstände der Neuwert, bei Beschädigungen die Reparatur und der Ausgleich für eine mögliche Wertminderung – immer maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Auch die Kosten für das Aufräumen der Wohnung nach einem Schaden und den Abtransport zerstörter Sachen übernimmt die Versicherung. Sollte die Wohnung unbenutzbar sein, werden auch Hotelaufenthalte und die Lagerung von Hausrat gezahlt.

Ob die Versicherung zahlt, hängt immer von der Schadensursache ab. So sind zwar Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion versichert, jedoch muss sich etwa das Feuer aus eigener Kraft ausbreiten, und der Blitz unmittelbar auf Sachen auftreffen. Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag ins Stromnetz sind in der Regel ebenso wenig versichert wie Sengschäden durch Zigarettenglut. Bei Diebstahl wird der Schaden nur ersetzt, wenn eingebrochen wird, nicht aber, wenn der Dieb durch eine offene Tür eindringt und den Fernseher entwendet oder wenn die Handtasche im Restaurant gestohlen wird. Leitungswasserschäden werden reguliert, wenn bestimmungswidrig Wasser aus dem Rohrsystem läuft. Fällt der Putzeimer um, ist der Wasserfleck auf dem Teppich kein Fall für die Hausratversicherung.

Bei grober Fahrlässigkeit zahlen die Versicherungen nicht. Dazu gehören unbeaufsichtigtes Feuer und unzureichend gesicherte Wertgegenstände etwa in Kellern von Mehrfamilienhäusern. Die Waschmaschine darf man dagegen auch zwei bis drei Stunden unbeaufsichtigt lassen, muss jedoch in Kauf nehmen, das ausgetretene Wasser auch in diesem Fall wieder selbst aufzuwischen. KATHARINA JABRANE

„Finanztest“ August 2002, 3,80 Euro, zu bestellen gegen Rechnung bei der Stiftung Warentest, Vertrieb,Postfach 81 06 60, 70523 Stuttgart (plus zwei Euro Versand)

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