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Bürgerliche Scheinrechte

betr.: „Geld trotz Kündigung“, taz vom 18. 10. 02

Gestern Abend. Tagesschau. Ich sehe die Nachricht, dass auch unverheiratete Paare endlich ohne Sperrzeit kündigen dürfen, um ihrem Partner in eine neue Zukunft zu folgen. Hurra, ein Eheprivileg kippt. Denke ich.

Und da bin ich auch schon reingefallen. Wie naiv bin ich eigentlich? Denn für mich gilt das nicht. Ich bin schwul, und das ist anscheinend in diesem Land immer noch ein Grund, von Grundrechten und Grundsatzurteilen ausgeschlossen zu werden. Traurig, aber wahr. Was wir bekommen, sind bürgerliche Scheinrechte, auf die dann ein Herr Beck hübsch stolz sein kann und die an der Lebensrealität von Schwulen und Lesben vorbeigehen. Die meisten wollen nicht heiraten, sondern genau diese Rechte, die jetzt wieder einmal nur für heterosexuelle Paare gelten. […]

HARTMUT SCHREWE, Berlin

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