in kürze ZIVILDIENST
: Gemeinsames Haften

Schädigt ein Zivildienstleistender in einer privatrechtlich organisierten Stelle eine betreute Person, haften Bund und Zivildienststelle gemeinsam, entschied der BGH gestern. Im konkreten Fall hatte ein Zivi einen Behinderten beim Baden mit zu heißem Wasser schwer verbrüht. (ap)