meldepflicht

Verschärfungen in Dänemark

Dem dänischen Lotsen, der den Tanker „Prestige“ vor dem Unglück trotz offenbarer Sicherheitsmängel nicht den Seefahrtsbehörden angezeigt hatte, drohen Bußgeld oder ein Gerichtsverfahren. Die oberste Aufsichtsbehörde will untersuchen, ob er seine Meldepflicht verletzt hat. Der Lotse hatte erklärt, er habe das Schiff für fahruntauglich gehalten, jedoch „keinen Kunden anzeigen“ wollen (taz vom 23. 11.). Meldepflicht besteht in Dänemark, „wenn eine Ölverunreinigung droht oder der Lotse Mängel entdeckt, die sicherheitsrelevant sein könnten“. Allerdings galt sie bislang nur, wenn das Schiff zu einem Hafen in Dänemark oder einem EU-Land unterwegs war. Erst aufgrund der „Prestige“-Erfahrung ist diese Einschränkung aufgehoben worden. Mogens von Jessen, Vorsitzender des dänischen Lotsenverbands, bezweifelt den Effekt: Nun bestehe die Gefahr, dass sich Schiffe mit schweren Mängeln im Zweifel überhaupt keines Lotsen mehr bedienen würden. Dieses Problem will Dänemark wiederum mit einer Lotsenpflicht lösen.

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