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Airbus-Klage wieder abgelehnt

KARSLRUHE dpa ■ Anwohner des Airbus-Geländes in Hamburg- Finkenwerder sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Ausbau des Flughafengeländes gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem gestern veröffentlichten Beschluss eine Klage gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn um 393 Meter ab. Der Ausbau der Rollbahn wurde im Mai 1993 abgeschlossen. Die Kläger hatten argumentiert, er beeinträchtige ihre Gesundheit und verletze ihr Eigentumsrecht. (Az.: 1 BvR 218/99 – Beschluss vom 11. 11. 2002). Nach den Worten der Richter wurden die Grundstückseigentümer zwar nachteilig berührt. Allerdings habe Hamburg bei der Aufstellung des Planfeststellungsbeschlusses die Interessen des Werksbetreibers und der Allgemeinheit mit denen der Anwohner zu einem angemessenen Ausgleich gebracht. Gegen den derzeitigen Ausbau des Airbus-Werkes – der Zuschüttung der Elbbucht Mühlenberger Loch – laufen mehr als 200 Klagen.

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