piwik no script img

Artgerechte Haltung

Die Neuland-Kriterien

Nach den Neuland-Richtlinien für die Haltung von Mastgänsen darf ein Hof höchstens 2000 Vögel halten und muss je nach Zahl und Art der Vögel eine bestimmte landwirtschaftliche Nutzfläche vorweisen. Käfighaltung ist verboten. Die Tiere sollen sich im Freien aufhalten, eine Badegelegenheit nutzen und in einem geräumigen Stall unterschlüpfen können. Das Futter muss grundsätzlich aus einheimischen Quellen kommen. Leistungsförderer und synthetisches Futter wie Tiermehl sind verboten. Flügel, Zehen und Schnäbel dürfen nicht beschnitten werden. Täglich muss sich ein Betreuer um das Wohlergehen der Vögel kümmern. Arzneien und Impfstoffe dürfen nur auf besondere Anweisung eines Tierarztes verabreicht werden. Der Bestand an Tieren, das Futter und eventuell verabreichte Arzneien müssen dokumentiert werden. Schlachttiere dürfen nicht in Angst und Erregung versetzt werden. Die Vögel sind schonend ein- und auszuladen. Beim Transport müssen sie gut Luft bekommen. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. KNÖ

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen