13 Jahre für Schmökel?

Im Mordprozess gegen den Gewaltverbrecher Frank Schmökel haben die Verteidiger eine Haftstrafe von 13 Jahren wegen Totschlags und versuchten Totschlags beantragt. Der Angeklagte solle im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter bleiben, weil er während seiner Flucht vor zwei Jahren eingeschränkt steuerungsfähig gewesen sei, sagte Rechtsanwalt Karsten Beckmann am Freitag vor dem in Neuruppin tagenden Landgericht Frankfurt (Oder). Schmökel fürchtet, wie er sagte, dass ein normales Gefängnis für ihn „das Todesurteil bedeuten“ würde. Zuvor hatten sich die Anwälte der als Nebenkläger auftretenden Opfer Schmökels und deren Angehörige der Forderung des Staatsanwalts nach einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Mordversuchs mit anschließender Sicherungsverwahrung angeschlossen. Sie beantragten, den aus ihrer Sicht allgemeingefährlichen 40-Jährigen aus der psychiatrischen Klinik in den normalen Strafvollzug zu verlegen. Das Urteil wird für nächsten Mittwoch erwartet. AP