: der weg zum pfand
Ein Umweltveteran
Der Streit ums Pfand hat seinen Ursprung in den 80er-Jahren. Verpackungen aus Plastik und Aluminium samt ihrem hohen Energieverbauch und der langlebigen Verseuchung der Natur nahmen derart zu, dass die Umweltbewegung sie zu einem Hauptkritikpunkt erhob. Noch dazu, wo das Land damals mit Müllverbrennungsanlagen zugepflastert werden sollte. Um den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, erließ die Kohl-Regierung unter Federführung des damaligen Umweltministers Klaus Töpfer im Jahre 1991 die Verpackungsverordnung.
Mit einer komplizierten rechtlichen Konstruktion wollte Töpfer den Mehrwegflaschen dauerhaft einen möglichst großen Marktanteil sichern: Es gilt ein Pfand auf Einweggetränkeverpackungen, aber dieses wird vorerst außer Kraft gesetzt. Dies gilt so lange, wie der damalige Anteil von Mehrwegbehältern am Getränkemarkt von 72 Prozent gehalten wird. Wird er verfehlt, erlischt die Befreiung von der Pfandpflicht. Falls die jährliche Statistik ein Abrutschen der Quote zeigt, wird sie zunächst überprüft – in einer Nacherhebung.
Das Bundesumweltministerium stellte schon 1997 fest, dass weniger als 72 Prozent Marktanteil für Mehrweg erreicht werden. Inzwischen liegen die Nacherhebungen für die folgenden Jahre bis 2001 vor. Ergebnis: dramatischer Verfall der Quote bis auf rund 64 Prozent – also Pfandpflicht. Endlich ließ der jetzige Umweltminister Jürgen Trittin per Bundesanzeiger das Pfand zum 1. Januar 2003 verkünden. REM
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