Kidnapper wegen Justizpanne frei

TRIER dpa ■ Vier geständige Geiselgangster sind nach einer Justizpanne in Rheinland-Pfalz wieder auf freiem Fuß. Trotz Fluchtgefahr hätten sie wegen Untätigkeit des Landgerichts Trier freigelassen werden müssen, bestätigte das Landesjustizministerium am Samstag einen Bericht der Zeitung Trierischer Volksfreund. In Deutschland darf eine Untersuchungshaft, von Ausnahmefällen abgesehen, nur sechs Monate dauern. Das Oberlandesgericht (OLG) muss nach sechs Monaten die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft überprüfen. Weil die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren gegen die Angeklagten noch nicht eröffnet hat, beschloss das Oberlandesgericht Koblenz, dass die Geiselnehmer freizulassen sind. Sie haben bereits gestanden, im Juni einen Trierer Geschäftsmann und dessen Ehefrau überfallen und erpresst zu haben.