Gesetzreform gegen Rassismus: Strafverschärfung für Hass
Justizminister Heiko Maas plant, dass Tatmotive künftig eine größere Rolle beim Strafmaß spielen sollen. Rassismus wiegt schwerer als pure Rauflust.
FREIBURG taz | Wer rassistische Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Menschenverachtende Motive sollen künftig bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der der taz vorliegt.
Geändert werden soll die Vorschrift, die im Strafgesetzbuch die Strafzumessung für alle Delikte regelt (§ 46). Schon bisher heißt es dort, dass bei der konkreten Festlegung des Strafmaßes „die Beweggründe und Ziele des Täters“ einzubeziehen sind. Künftig sollen dort ausdrücklich „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele und Beweggründe erwähnt werden.
Die konkrete Strafzumessung obliegt den Gerichten. Das Gesetz gibt nur einen Strafrahmen vor. Bei Körperverletzung zum Beispiel droht dem Täter eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Im Urteil muss das Gericht nun abwägen, ob der konkrete Täter aus rassistischen Gründen geprügelt hat. Dann soll die Strafe höher ausfallen als bei purer Rauflust. Das gleiche gilt zum Beispiel für rassistische Brandstiftungen oder rassistische Beleidigungen. Nur bei Mord gilt immer das gleiche Strafmaß: lebenslänglich.
Maas’ Begründung des Gesetzentwurfs erweckt den Eindruck, als hätte die Neuregelung vor allem symbolische Bedeutung. Die Berücksichtigung rassistischer Motive entspreche der „weitgehend gängigen Praxis“ der Gerichte, heißt es. Die Bedeutung menschenverachtender Motive will Maas lediglich „noch stärker hervorheben“. Damit will der Minister grundlegende Wertungen der Gesellschaft im Strafrecht „dokumentieren“.
Zunahme von Freiheitsstrafen erwartet
Anders las sich das in einem Gesetzentwurf, den die SPD Ende 2011 kurz nach Aufdeckung des NSU-Terrors eingebracht hatte. Mit der inhaltlich gleichen Gesetzesänderung wollte die SPD die Gerichte anhalten, „stärker als bisher“ hassgeleitete Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. „Dies dürfte zu einer Zunahme von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und damit zu einer Steigerung der Belegungszahlen im Strafvollzug führen“, hieß es weiter. Nach dieser Lesart würde das Strafrecht also nicht nur verdeutlicht, sondern handfest verschärft.
Maas setzt mit seinem Gesetzentwurf einen Auftrag des Koalitionsvertrags um. Er knüpft auch an internationale Entwicklungen an. „Hassverbrechen“ (hate crimes) werden in vielen Ländern härter bestraft als normale Delikte, weil sie eine einschüchternde Wirkung auf ganze Bevölkerungsgruppen haben. Auch Gremien der UNO und des Europarats haben Deutschland schon aufgefordert, entsprechende Regelungen zu schaffen.
Härtere Strafen für Hassverbrechen, das ist in Deutschland kein reines SPD-Projekt. Als erster forderte dies im Jahr 2000 der CDU-Innenminister von Brandenburg, Kurt Schelter. Er schlug damals einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor. Seitdem wird in Deutschland alle paar Jahre über Strafzuschläge für Hassverbrechen diskutiert. Entsprechende Gesetzentwürfe sind zwar nicht mehr so radikal wie der Schelter-Vorschlag, wurden im Bundestag aber immer abgelehnt.
Auch Juristenverbände waren bisher skeptisch. Zum SPD-Entwurf von 2011 erklärte etwa die Bundesrechtsanwaltskammer, dies sei ein „verfassungsrechtlich bedenklicher Versuch, auf die Beweiswürdigung und Strafzumessung durch das jeweils erkennende Gericht einzuwirken“. Es drohe das Abgleiten in ein „Gesinnungsstrafrecht, ohne Bezug zur Tat“.
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