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„dapd“-Insolvenz„AP“ darf nicht mit „dpa“

Freude und Trauer liegen eng zusammen: 100 „dapd“-Mitarbeiter bekommen ihre Kündigung. Aber der Vertrag mit „AP“ bleibt bestehen.

BERLIN taz | Am Mittwoch sollen die Mitarbeiter der acht insolventen dapd-Gesellschaften erfahren, wem von ihnen gekündigt wird. Nach einem Konzept von Insolvenzgeschäftsführer Wolf von der Fecht sollen 100 von 300 Stellen gestrichen werden. Die redaktionelle Planung ist bei der Nachrichtenagentur derzeit kaum möglich, denn wer entlassen wird, soll sofort freigestellt sein. Wer am Mittwoch also noch für dapd arbeitet, ist völlig ungewiss.

Während die Mitarbeiter bald wissen, wer gehen muss, ist aus Sicht von der Fechts auch entschieden, wer unter allen Umständen bleiben muss: die US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) mit ihren Inhalten. Nach Darstellung der dapd hat der District Court of Southern New York am Montag eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach AP verpflichtet wird, den Vertrag mit der dapd-Nachrichtenagenturgruppe in vollem Umfang weiter zu erfüllen.

Am 15. November hatte AP den Vertrag mit dapd, die bis dahin exklusiver Abnehmer der AP-Texte und Bilder in Deutschland war, gekündigt und gleichzeitig bekannt gegeben, vom 1. Januar an mit dem Konkurrenten Deutsche Presse Agentur (dpa) kooperieren zu wollen. AP begründete die Kündigung mit der Insolvenz von dapd und ausstehenden Lizenzzahlungen. Insolvenzgeschäftsführer von der Fecht wehrte sich juristisch gegen das Ende der Zusammenarbeit, das wohl auch das von ihm entworfene Restrukturierungskonzept über den Haufen geworfen hätte.

„Wir freuen uns, dass das Gericht in New York unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und die dapd vor der aus unserer Sicht unwirksamen Kündigung des Vertrages schützt“, teilte von der Fecht mit. Der größte Teil der dapd-Auslandsberichte stammt von AP. Nun will von der Fecht weiter das Ziel verfolgen, dapd als vollwertige Nachrichtenagentur zu erhalten. Obwohl er noch keinen Investor für die acht insolventen Gesellschaften gefunden hat.

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