Verfassungsurteil in Costa Rica: Kein Volksvotum über Homo-Ehen
Costa Ricas Verfassungsgericht schützt Minderheitenrechte vor katholischem Volkszorn: Eine Volksabstimmung über gleichgeschlechtliche Ehen wird es nicht geben.
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In Costa Rica wird es keine Volksabstimmung über gleichgeschlechtliche Ehen geben. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verfassungsgerichts des zentralamerikanischen Landes heißt es: "Minderheitsrechte sind Ansprüche gegenüber einer Mehrheit und können deshalb nicht einer Volksabstimmung unterzogen werden, in der sich die Mehrheit durchsetzt."
Genau das war das Ziel der Befürworter der Volksbefragung gewesen. Rechtskatholische Organisationen hatten mit der tatkräftigen Hilfe von Bischöfen über 150.000 Unterschriften gesammelt. Genug, um ein Referendum durchzusetzen, bei dem dann die Homoehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein für alle mal ausgeschlossen worden wäre. Die Abstimmung sollte am 5. Dezember gemeinsam mit den Kommunalwahlen stattfinden.
Mit einem von den Rechtskatholiken gewonnenen Referendum wäre auch ein Gesetzesvorhaben hinfällig geworden, das die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen vorsieht und seit 2007 dem Parlament vorliegt. Die Chancen, dass dieses Gesetz verabschiedet wird, sind nun gestiegen. Das Verfassungsgericht jedenfalls sprach sich schon einmal dafür aus. Schwule und Lesben seien in Costa Rica "eine benachteiligte Gruppe und Diskriminierungen ausgesetzt", heißt es in dem Urteil. "Sie brauchen die Unterstützung öffentlicher Institutionen, damit ihre verfassungsgemäßen Rechte anerkannt werden."
Am Tag vor dem Urteil in Costa Rica hatte der Oberste Gerichtshof von Mexiko die Tür für die landeesweite Legalisierung von gleichgeschlechtlichen Ehen geöffnet. Bislang waren Homoehen nur in Mexiko-Stadt möglich. Der Oberste Gerichtshof hatte schon früher entschieden, dass dieses lokale Gesetz verfassungsgemäß sei.
In dem jetzt ergangenen Urteil werden alle 31 Bundesstaaten verpflichtet, in der Hauptstadt geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, auch wenn sie selbst solche Ehen gesetzlich nicht zugelassen haben. Ein weiteres Urteil zum Homoehengesetz von Mexiko-Stadt steht noch aus: Schwule und lesbische Paare haben danach auch die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren. Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob dieses Recht verfassungsgemäß ist.
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