Umstrittene Haasenburg-Heime: Ministerin lehnt Wiederöffnung ab
Im Rechtsstreit um die Schließung der Haasenburg lehnt Brandenburgs Ministerin Münch einen Vergleich ab. Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht.
HAMBURG taz | Brandenburgs Jugendministerin Martina Münch (SPD) lehnt einen juristischen Vergleich mit Haasenburg GmbH ab. Das Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte vergangene Woche vorgeschlagen, dass der Betreiber mit einem neuen Konzept wieder ein Heim eröffnen darf. Doch dies kommt aus Sicht der Ministerin nicht in Frage. „Wir haben den Vorschlag des Gerichts, die Wiederinbetriebnahme der Haasenburg-Heime auf der Grundlage eines neuen Konzepts des Trägers zu prüfen, intensiv geprüft und lehnen ihn im Ergebnis ab“, sagte Münch nach der Kabinettssitzung in Brandenburg am Dienstag.
Die drei Haasenburg-Heime wurden Ende des Jahres dicht gemacht. Münch begründete die Schließung seinerzeit damit, dass es dort eine latente Kindeswohlgefährdung gebe, da die Kinder dort „jederzeit mit unverhältnismäßigen körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen“ müssten und das pädagogische Selbstverständnis von „überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen“ geprägt sei.
Sie stützt sich auf den Bericht einer Untersuchungskommission. Deren Empfehlungen hätten klargemacht, dass es nicht nur an einzelnen Punkten, sondern „nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erhebliche Defizite gab“. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab Münch Mitte Januar in der ersten Instanz recht. Das OVG bewertet die Sache möglicherweise anders, da das Sozialgesetzsbuch verlangt, einen Betreiber die Chance zu geben, Missstände zu ändern.
So schlug das Gericht vor, der Betreiber solle eine neue Konzeption ohne Zwangsmaßnahmen vorlegen. Die Jugendministerin hält das nicht für gangbar. An den festgestellten grundlegenden Defiziten, so ihre Worte, „würde auch eine neue Konzeption nichts ändern“. Mit Münchs Entscheidung liegt der Ball wieder bei Gericht. Die Haasenburg GmbH klagt im Eilverfahren darauf, dass die im Dezember verfügte Schließung rechtswidrig war. Gewinnt sie, könnte die damit eventuelle Schadensersatz-Forderungen begründen.
Auch nach einem Spruch des OVG kann der Rechtsstreit weiter gehen, denn das eigentliche Hauptsacheverfahren steht noch aus. Dort könnten dann auch Jugendliche als Zeugen gehört werden. Für die frühere Haasenburg-Bewohnerin Christina Witt ist die Vorstellung, dass die Heime wieder öffnen, nicht erträglich. Sie startete eine Online-Petition, die bis Dienstagmittag über 36.000 Menschen unterstützten, und hielt vor der brandenburgischen Staatskanzlei eine Mahnwache ab.
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