Gerichtsentscheidung zu Kinderheimen: Die Haasenburg bleibt zu

Die Betreiber der umstrittenen Heime wollen eine Schließung nicht akzeptieren. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerde zurück.

Bleibt vorerst unbewohnt: das ehemalige Haasenburg-Gebäude „Haus Babenberg“. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Betreiber der umstrittenen Haasenburg-Heime sind nun auch in zweiter Instanz mit ihrer Beschwerde gegen die im Dezember verfügte Schließung gescheitert. „Die Haasenburg-Heime bleiben vorerst zu“, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Freitag mit. Der Widerruf der Betriebserlaubnis werde vorläufig gebilligt.

Noch offen ist das so genannte Hauptsache-Verfahren um die Schließung. Doch das wird vermutlich Jahre dauern. Die Betreiber hatten darauf geklagt, wieder öffnen zu können. Im April hatte das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen, der die Wiederöffnung mit neuem Konzept vorsah.

Die ehemalige Heimbewohnerin Christina Witt startete dagegen eine Online-Petition, die in vier Tagen von über 40.000 Menschen unterstützt wurde. Brandenburgs SPD-Jugendministerin Martina Münch lehnte den Vergleich ab. Doch die Entscheidung lag bei Gericht.

Das OVG stellte nun fest, dass auf der Grundlage der bisherigen Erkenntnisse „Überwiegendes dafür spricht, dass das Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen durch das pädagogische Konzept des Betreibers und die praktische Umsetzung des Konzepts gefährdet ist“. In den Heimen habe sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen gegen die dort untergebrachten Schützlinge begünstige.

Keine Parteilichkeit

Die Richter stützen sich auf die Erkenntnisse der Untersuchungskommission, welche das Ministerium im Juni 2013 nach den in der taz veröffentlichten Vorwürfen eingesetzt hatte. Den Vorwurf von der Haasenburg GmbH vorgebrachten „Parteilichkeit“ lasse man nicht gelten, schreibt das OVG.

Ein von der Heimbetreiberin vorgelegtes Gutachten über die wissenschaftliche Güte ihres pädagogischen Konzepts habe das Gericht „nicht überzeugt“, zumal es hier in erster Linie um den tatsächlichen Zustand in den Heimen gehe. In Abwägung müsse nun das wirtschaftliche Interesse der Heimbetreiberin hinter dem öffentlichen Interesse am Schutz der betreuten Kinder und Jugendlichen zurücktreten.

Im brandenburgischen Bildungsministerium wurde dies mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. „Die Entscheidung der Richter, dass die Heime der Haasenburg vorerst geschlossen bleiben, ist ein wichtiges Signal. Sie macht deutlich, dass Kindeswohlgefährdungen in Jugendhilfeeinrichtungen Konsequenzen haben“, sagte Ministerin Martina Münch. „Ich möchte ausdrücklich all jenen Jugendlichen danken, die sich an uns und die Untersuchungskommission gewandt und so maßgeblich zur Aufklärung beigetragen haben“.

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