Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Weichert macht im Streit um Facebooks "Gefällt mir"-Button ernst. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft wehrt sich. von PATRICK LOEWENSTEIN

Facebook: gefällt Datenschützer Weichert nicht. Bild: dapd
Der Streit um die "Gefällt mir"-Buttons von Facebook geht weiter. Ein Gespräch der Kieler Staatskanzlei mit Schleswig-Holsteins oberstem Datenschützer Thilo Weichert verlief ergebnislos, wie Staatssekretär Arne Wulff am Donnerstag mitteilte. Weichert hatte öffentliche Stellen und die Staatskanzlei aufgefordert, ihre Facebook-Fanseiten und "Gefällt mir"-Buttons zu löschen, weil dort Daten ohne die Einwilligung von Nutzern weitergegeben würden.
Die Datenschützer beanstanden insbesondere die Facebook-Fanseite Schleswig-Holsteins, die über die Internetseite des Landes zu erreichen ist. Darüber hinaus mahnte der Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) öffentliche Stellen ab und drohte Unternehmen Bußgelder an, falls die Forderungen der ULD nicht umgesetzt würden.
Acht der 16 Bundesländer haben eine Facebook-Fanseite. Regierungssprecher Knut Peters betonte deshalb, Kiel wolle bis nach der Innenministerkonferenz warten, um so ein abgestimmtes Vorgehen der Länder zu ermöglichen. Erst dann solle entschieden werden, ob Weicherts Bedenken mit den Grundsätzen der Informationspflicht und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen seien, sagte Staatssekretär Wulff.
Erwartungsgemäß gefällt Weicherts Intiative dem Verband der deutschen Internetwirtschaft "eco" überhaupt nicht. Diese stoße sogar in der eigenen Staatskanzlei auf Unverständnis, bemängelt eco in einer Presseerklärung am Freitag. Weicherts Vorgehen "gegen ein alltägliches Kommunikationsmittel" und seine Drohungen gegen Unternehmen seien völlig kontraproduktiv.
Der "Gefällt mir"-Button erfüllt für Facebook eine Schlüssel-Funktion. Website-Betreiber können die kleine Schaltfläche mit dem gehobenen Daumen in ihre Online-Präsenz einbinden. Klickt ein Nutzer darauf, wird das im Facebook-Profil des Nutzers im Bereich "Aktivitäten und Interessen" vermeldet.
Das ist der sichtbare Teil, im Hintergrund findet ein Austausch von Informationen statt. Die Software hinter dem Button sorgt dafür, dass eine Verbindung zwischen der entsprechenden Website und dem Nutzer-Profil hergestellt wird. Die Folge ist, dass der Website-Betreiber Einträge auf die Pinnwand des Facebook-Mitglieds schicken kann und die Möglichkeit hat, Werbung besser auf die Nutzer zuzuschneiden. Damit das System funktioniert, wird über den "Gefällt mir"-Button auch geprüft, ob Facebook den Nutzer kennt, der gerade eine Webseite ansteuert. (dpa)
"Dr. Weicherts Kampf gegen Unternehmen und die Bevormundung von Internetnutzern ist sinnlos und gefährlich. Nach außen entsteht der Eindruck, dass Datenschützer die Kommunikation ins 20. Jahrhundert zurückführen wollen", so Oliver Süme, Vorstand für Recht, Regulierung und Politik bei eco. Außerdem sei der Datenschutz der deutschen Internetwirtschaft im internationalen Vergleich vorbildlich.
Die ULD sieht das anders. Bei der Benutzung der Buttons oder Fanseiten würden Daten übermittelt, die nicht in der Einwilligungserklärung von Facebook stünden, erläutern die Datenschützer. Facebook hingegen betonte, dass keine Informationen von Nichtmitgliedern gesammelt würden, Weicherts Bedenken konnte die Firma damit aber nicht zerstreuen. Die Industrie und Handelskammer (IHK) Schleswig-Hosteins kündigte indes an, es notfalls auf einen Prozess gegen Weicherts Maßnahmen ankommen zu lassen.
Bereits im August hatte die ULD alle offiziellen Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanseiten bei Facebook und die "Gefällt mir"-Buttons bis Ende September zu entfernen und mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro gedroht.
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Leserkommentare
09.10.2011 01:51 | Bitbändiger
Mehr und mehr gefällt mir dieser Weichert! ...
07.10.2011 13:45 | Björn
Was im Artikel und erst recht im kleinen Kasten fehlt ist, dass auch ohne Interaktion des Nutzers, allein über den eingebun ...
07.10.2011 13:41 | Norbert
Wir brauchen ein europäisches Internetrecht. Zumindest aber ein einheitlich deutsches Internet- und Datenschutzrecht. Es ka ...