Staatliche Parteienfinanzierung: Mehr Millionen für die Parteien
Fast unbemerkt erhöhen sich die im Bundestag vertretenen Parteien ihre staatlichen Zuschüsse. Mehrere kleine Parteien werden hingegen künftig weniger bekommen.
BERLIN taz | Die Steuerzahler werden in diesem Jahr neun Millionen Euro mehr für die Parteienfinanzierung ausgeben müssen, 2012 sogar 18 Millionen - und kaum jemand merkt es. Denn das Gesetz, mit dem sich die Parteien die staatlichen Zuwendungen erhöhen wollen, wird am Donnerstag in Windeseile durch den Bundestag gebracht. Es geht um Gelder für Wählerstimmen und Parteispenden. Am Freitag stimmt der Bundesrat darüber ab.
Unter Juristen ist umstritten, ob die Erhöhung angemessen ist. Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hält die Parteien für überfinanziert, Martin Morlok ist vom Gegenteil überzeugt. Fakt ist, dass die Obergrenze für die staatlichen Zuwendungen seit 2002 bei 133 Millionen Euro stagniert. Diese wendet der Staat pro Jahr insgesamt auf, um die Parteien zu unterstützen. Seither stiegen die Ausgaben laut dem Entwurf jedoch beispielsweise für die Monatsgehälter der Angestellten von Gebietskörperschaften zwischen 2000 und 2008 um 18 Prozent an.
In dem Gesetzesentwurf der Union, FDP, Grünen und SPD wird die Erhöhung damit begründet, dass die Aufgaben für die Parteien immer größer werden würden. "Unter anderem durch die moderne Kommunikations- und Mediengesellschaft und durch das gewachsene Diskussions- und Partizipationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger", heißt es im Entwurf.
Nun soll die Obergrenze für Zuwendungen erhöht werden, um den Parteien "die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben" zu ermöglichen. 2011 auf knapp 142 Millionen Euro, 2012 auf knapp 151 Millionen Euro. Ab 2013 sollen die Zuwendungen automatisch an den Preisindex für die "parteitypischen Ausgaben" angepasst werden - sie könnten damit immer weiter steigen.
Strafrechtler Frank Saliger sieht darin einen "Systemwechel". Die jährliche automatische Anpassung könnte verfassungsrechtlich problematisch sein. "Laut Verfassungsgericht muss sich der Umfang der Staatsfinanzierung auf das beschränken, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien unerlässlich ist." Das stehe im Widerspruch zur automatischen jährlichen Anpassung, sagte er der taz. Anders sieht es Martin Morlok. Da die Parteien unterfinanziert seien, sei die Erhöhung längst überfällig. Sie sei gerade notwendig, um die Funktionsfähigkeitüberhaupt zu gewähleisten, sagte der taz.
Angemessener Geldregen?
Unabhängig davon, ob man den Geldregen für angemessen hält oder nicht - profitieren werden vor allem die Parteien im Bundestag. Sie werden mehrere Millionen Euro zusätzlich erhalten. Diese wurden bislang gekappt, weil insgesamt nur die 133 Millionen für alle Parteien ausgeschüttet wurden. Kleinere Parteien, die nur wenig Geld selbst erwirtschaften, würden hingegen geringere Zuschüsse bekommen als heute. Für von Arnim ist das eine Bereicherung der großen auf Kosten der kleinen Parteien. Grund dafür ist die Änderung des Paragraph 19 im Parteiengesetz.
Die Piratenpartei hat - auf der Basis der Zahlen von 2010 - errechnet, dass sie mit der neuen Regelung über 15 Prozent ihrer Zuwendungen einbüßen würde. Es geht um fast 100.000 Euro. Demzugrunde liegt eine komplizierte Rechnung.
Theoretisch hätten der Piratenpartei 2010 1,25 Millionen Euro an staatlichen Zuwendungen zugestanden. Den gesamten Betrag erhält die Partei aber nicht, weil sie zu wenig Geld selbst erwirtschaftet hat, nämlich nur rund 585.000 Euro. Daran gibt es nichts auszusetzen, denn "Teilfinanzierung" bedeutet, dass der Staat maximal so viel zuschießen darf, wie die Partei selbst einnimmt, also bei den Piraten nur 585.000 Euro. Die Differenz wurde bisher nicht ausgeschüttet. Künftig werden jene Beträge, die den kleinen Parteien nicht zustehen, und bislang nicht ausgeschüttet wurden bei der Berechnung der absoluten Obergrenze nicht mehr mit einbezogen. Das bedeutet: Es wird nochmal ein Teil abgezogen, rund 15 Prozent. Betroffen sind davon nicht nur die Piraten, sondern beispielsweise auch die Familienpartei und die Tierschutzpartei.
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