Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!
Den Hitlergruß zu zeigen, ist strafbar. Doch wann ist es Kunst? Darüber hat das Amtsgericht Kassel entschieden und den Künstler Jonathan Meese freigesprochen.
KASSEL dpa | Freispruch für Jonathan Meese: Im Prozess um den verbotenen Hitlergruß hat das Amtsgericht Kassel am Mittwoch zugunsten der Kunstfreiheit entschieden. „Es ist klar, dass der Angeklagte sich nicht mit nationalsozialistischen Symbolen oder Hitler identifiziert, sondern das Ganze eher verspottet“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen worden. Er hatte in einem Spiegel-Gespräch zum Thema „Größenwahn in der Kunst“ im Juni 2012 in Kassel die „Diktatur der Kunst“ gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben.
Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, urteilte die Richterin. Zudem sei die Atmosphäre auch im Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Weltkunstausstellung Documenta „aufgeladen mit Kunst“ gewesen.
Meese zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. „Die Kunst hat hier triumphiert. Jetzt bin ich befreit“, betonte er. In seinem fast eine halbe Stunde dauernden Schlusswort hatte er sich zuvor von jeder Ideologie distanziert. „Ich kann einen Apfel malen, ohne je einen Apfel gegessen zu haben. Ich kann den Hitlergruß machen, ohne etwas damit zu tun zu haben. Das geht“, betonte er.
Staatsanwaltschaft prüft Berufung
Staatsanwalt Enrico Weigelt betonte, er werde das Urteil auf eine mögliche Berufung prüfen. „Dann mal schauen, was man draus macht.“ Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Geldstrafe von 12.000 Euro gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, sagte Weigelt. Im Namen der Kunst dürfe man auch nicht straflos töten, verletzen oder einsperren.
Die Verteidigung des 43 Jahre alten Künstlers hatte auf Freispruch plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen. Meese sei nicht als Privatmensch dort gewesen, sondern als Bühnenfigur. Es sei keine persönliche Äußerung gewesen.
„Es handelte sich unzweifelhaft um ein Werk der Kunst“, betonte sein Verteidiger Pascal Decker. Anwältin Heide Sandkuhl konstatierte: „Man muss das, was Jonathan Meese macht, nicht mögen, aber man darf es nicht verurteilen.“ Dem folgte das Gericht.
In Mannheim dagegen droht Meese noch juristischer Ärger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Volksverhetzung. Der Künstler hatte bei einer Theateraufführung im Juni mehrmals den Hitlergruß gezeigt und eine Alien-Puppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.
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