Probleme beim Freihandelsabkommen: Noch ist TTIP nicht am Ende
Das Abkommen zwischen EU und Kanada wackelt – ist das der Todesstoß für den geplanten Vertrag zwischen Europa und den USA?
BERLIN taz/rtr Die Kritiker sind begeistert. „Gut so!“, twittert die grüne EU-Abgeordnete Ska Keller nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung, dem zufolge die Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada ablehnt.
Dass der Vertrag mit dem zwölftwichtigsten Handelspartner der EU scheitern könnte, ist dabei nicht Hauptgrund des Jubels. Das „Ceta“ genannte Abkommen mit Kanada wird jedoch von vielen als Blaupause für den umstrittenen Vertrag mit den USA gesehen. Deshalb hoffen Kritiker nun auch auf ernste Schwierigkeiten für das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, kurz: TTIP.
Unter Berufung auf deutsche EU-Diplomaten hatte die SZ berichtet, der im Vertragsentwurf vorgesehene Investorenschutz werde von deutscher Seite nicht akzeptiert. Kritiker fürchten, dass Investoren durch die Schutzklauseln Streitfragen nicht mehr vor nationalen, sondern vor internationalen Schiedsgerichten aushandeln und damit eine Art Paralleljustiz entsteht. Ein Beamter der EU-Kommission sagte der SZ, das Abkommen mit Kanada sei ein Test für das Abkommen mit den USA. Werde es abgelehnt, „dann ist auch das mit den USA tot“.
Knackpunkt Investorenschutz
Während das kanadische Handelsministerium in Ottawa von „exzellenten Fortschritten“ in den 2009 begonnenen Verhandlungen mit der EU sprach, vermied ein Sprecher von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) jede direkte Stellungnahme zu dem SZ-Bericht.
Gabriel hatte allerdings wiederholt Bedenken gegen den Investorenschutz, einen Teilabschnitt in Ceta und TTIP, geltend gemacht. Darauf verweist auch Wirtschaftsstaatssekretär Stefan Kapferer in der Antwort auf eine parlamentarischen Anfrage vom 26. Juni, auf die Gabriels Sprecher am Wochenende hinwies. „Von Anfang an“ habe man sich bei TTIP zum Investitionsschutz „kritisch geäußert“, heißt es darin.
Die Bundesregierung halte Schiedsverfahren im Fall von Ceta an den nationalen Gerichten vorbei mit Staaten, die „über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten, für nicht erforderlich“. Allerdings habe sich die EU-Kommission mit der Auffassung durchgesetzt, doch den Investitionsschutz zu verhandeln. „Aus übergeordneten politischen Gründen“ sei das trotz deutscher Bedenken mitgetragen worden, schreibt Kapferer.
„Es ist viel zu früh, TTIP abzuschreiben“, heißt es entsprechend aus EU-Kreisen. Deutsche Vorbehalte gegen den Investorenschutz würden nicht automatisch dazu führen, dass das Abkommen scheitert. „Es gibt noch 27 andere Mitgliedsstaaten, die TTIP wollen.“ Auch kritische NGOs sind skeptisch, dass das Abkommen mit den USA nun eingestampft wird: „Wir trauen dem Braten nicht“, sagt Peter Fuchs von Powershift.
Die EU-Kommission hat angekündigt, sich erst im November zum Investorenschutz zu äußern. Handelskommissar Karel De Gucht hatte die Verhandlungen wegen der harschen Kritik im Frühjahr gestoppt und eine öffentliche Onlineanhörung gestartet, bei der 100.000 Einwände zustande kamen.
Wirtschaftsexperten sehen in TTIP eine Art Konjunkturprogramm, das mehr Exporte und neue Jobs bringt. Kritiker warnen, dass es ökonomische, soziale und ökologische EU-Standards unterläuft.
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