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Neonazi-Netzwerk in BrandenburgRichter prüfen Klage gegen Verbot

Seit Juni 2012 ist das Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ illegal. Seine Mitglieder sind aber weiter klandestin unterwegs – und nun auch vors Gericht gezogen.

Sichergestellt: Material der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ auf einer Pressekonferenz in Potsdam im Juni 2012 Bild: dpa

BERLIN/POTSDAM dpa | Seit knapp eineinhalb Jahren ist das Neonazi-Netzwerk „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ verboten – nun entscheidet die Justiz, ob es dabei bleibt. An diesem Mittwoch (20. November) prüft das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Klage der rechtsextremistischen Gruppierung gegen Brandenburgs Innenministerium. Es hatte – damals noch unter Leitung des heutigen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) – das Verbot im Juni 2012 ausgesprochen. Ein Urteil der Berliner Richter wird noch am selben Tag erwartet, sagte eine Gerichtssprecherin.

„Die Verbotsverfügung ist umfassend und sorgfältig begründet“, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker. Verbunden mit einer Razzia wurde die Verfügung 27 Mitgliedern der Gruppierung damals zugestellt. Die meisten von ihnen stammten laut Ministerium aus dem Raum Lübben und Lübbenau, es gab aber auch Anhänger aus Cottbus und Spremberg. Vor Gericht werden die Neonazis von einem einschlägig bekannten Szene-Anwalt vertreten.

Die auch als „Spreelichter“ bekannte Gruppe war wegen ihrer verfassungsfeindlichen Aktivitäten verboten worden. Vor allem ihre gespenstischen Fackelzüge waren berüchtigt. Für Aktionen nutzte das Neonazi-Netzwerk vor allem das Internet. Schwerpunkte bildeten zunächst die märkische und sächsische Lausitz, es fanden sich jedoch bundesweit Nachahmer in der rechten Szene. Zudem unterwanderten die Neonazis die regionale Kampfsport-Szene.

Nach Einschätzung des Vereins Opferperspektive hat das Verbot die Handlungsfähigkeit der Neonazi-Gruppierung eingeschränkt. Von ihren Mitgliedern gehe jedoch weiterhin eine Bedrohung aus. „Man kann keine Gesinnung verbieten“, so Sprecher Decker. „Wir sind uns durchaus bewusst, dass mit dem Vereinsverbot nicht sämtliche politisch-extremistischen Aktivitäten der Betroffenen zum Erliegen kommen.“

So komme es insbesondere in Cottbus, Lübben, im Raum Senftenberg und Calau immer wieder zu Schmierereien und Plakatierungen mit rechtsextremistischen Inhalt. Oft sei ein inhaltlicher Bezug zu den Kampagnen der verbotenen Gruppierung erkennbar. Die Polizei ermittele, so Decker.

Das Verbot war laut Ministerium seit 1995 das siebte und jüngste gegen eine rechtsextremistische Vereinigung. Anders als in Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern fasst die NPD in Brandenburg nicht Fuß. Dafür bereitet die parteiunabhängige Neonazi-Szene den Verfassungsschützern große Sorge. Rechte Kameradschaften haben in den vergangenen Jahren verstärkt Zulauf. Laut Verfassungsschutzbericht 2012 stellten sie mit rund 430 Mitgliedern (2011: 410) das stärkste Segment des Rechtsextremismus.

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1 Kommentar

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  • Z
    Zev

    Ist doch fein, dass sie die Möglichkeit haben, gegen das Verbot zu klagen. Auch wenn ich der Meinung bin, dass die aus guten Gründen verboten sind, muss ihnen der Rechtsweg dagegen vorzugehen offen stehen.