Nach Klagen für Diesel-Fahrverbote: Die CDU will der Umwelthilfe ans Geld

Die Deutsche Umwelthilfe treibt die Politik mit Klagen zu Fahrverboten vor sich her. Nun will die CDU den Druck auf die Organisation erhöhen.

Umweltschützer demonstrieren vor Beginn der mündlichen Verhandlung über Diesel-Fahrverbote vor dem Verwaltungsgericht für Fahrverbote

Für die Autofahrerpartei CDU schwierig: Die Deutsche Umwelthilfe will Dieselfahrverbote durchsetzen Foto: dpa

BERLIN taz | Noch am vergangenen Montag zeigte sich die Kanzlerin besorgt über wachsenden Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen. Bei ihrem jährlichen Treffen mit VertreterInnen von Umweltverbänden erkundigte sich Angela Merkel nach Beispielen, wie deren Arbeit erschwert werde. Anfang Dezember kann sie sich selbst ein Bild davon machen: Der CDU-Parteitag regelt nicht nur ihre Nachfolge an der Parteispitze – er könnte auch den Druck auf die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöhen, die derzeit mit Klagen auf Diesel-Fahrverbote die Politik vor sich hertreibt.

„Die CDU Deutschlands fordert zu prüfen, ob die Deutsche Umwelthilfe noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt“, heißt es in einem Antrag des CDU-Bezirksverbands Nordwürttemberg. Diesem Antrag kommt nicht nur deshalb erhebliches Gewicht zu, weil der Bezirksverbandsvorsitzend Steffen Bilger zugleich Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium ist. Zudem empfiehlt die Antragskommission der Partei, den Antrag anzunehmen, berichtet das Handelsblatt. Die Empfehlungen dieses vom Parteivorstand eingesetzten Gremiums schließt sich der Parteitag in den meisten Fällen an.

Führende CDU-PolitikerInnen haben die DUH in der Vergangenheit immer wieder scharf angegriffen. Der wirtschaftspolitische Sprecher Joachim Pfeiffer nannte sie einen „semikriminellen Abmahnverein“, Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte der Organisation einen „Lobby-Feldzug auf dem Rücken des Gemeinwohls“ vorgeworfen. Zuvor hatte Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch dem NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) vorgeworfen, „ein Herz für Dieselstinker“ zu haben, weil dieser sich weigerte, Fahrverbote zu erlassen.

Die DUH klagt auf der Grundlage der seit 2010 gültigen EU-Grenzwerte für giftiges Stickoxid in mittlerweile 34 Städten auf Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge. In allen zwölf Fällen, die bisher entschieden wurden, bekam die Organisation recht.

Über die Gemeinnützigkeit entscheiden Gerichte

Das wird für die Union, die seit acht Jahren die Verkehrspolitik im Land verantwortet und keine wirksamen Maßnahmen gegen die hohe Stickoxidbelastung unternommen hat, zunehmend zum Problem. Bei Umfragen zur Hessen-Wahl, wo die CDU 11 Prozentpunkte verlor und die Grünen 9 Prozentpunkte gewannen, erklärten 85 Prozent der Befragten, sie seien unzufrieden mit der Diesel-Politik der Bundesregierung.

Wenn die Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit verlieren würde, dürfte dem Verein das Einwerben von Spenden künftig schwerer fallen, weil diese nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten. Passiert ist das bereits bei der globalisierungskritischen Organisation Attac. Ob es bei der DUH dazu kommt, wäre aber auch bei einem positiven Votum des CDU-Parteitags sehr fraglich.

Denn über die Gemeinnützigkeit entscheiden nicht Politiker, sondern Gerichte. Und die fürchtet DUH-Co-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner nicht. „Unsere Gemeinnützigkeit wird ständig überprüft“, sagte er der taz. „Und es gibt keinerlei Anhaltspunkte, warum sie nicht mehr gegeben sein sollte.“ Sehr viel direkter Einfluss nehmen könnte die Politik hingegen auf staatliche Gelder, die die DUH für einzelne Projekte erhält: 2017 stammten rund 20 Prozent der Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen.

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