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Konvention gegen Gewalt gegen FrauenWer sich nicht wehrt, willigt ein

Seit August gilt eine neue Konvention gegen Gewalt gegen Frauen. Deutschland hinkt hinterher: Viele Arten von Vergewaltigung sind nicht strafbar.

Mit Vergewaltigern geht das deutsche Recht noch immer sehr milde um. Bild: dpa

BERLIN taz | Wenn jemand Ihnen Luft aus dem Autoreifen lässt, dann ist das strafbar. Wenn jemand Ihnen eine Ohrfeige gibt, ist das mindestens eine „tätliche Beleidigung“, wenn nicht Körperverletzung – und strafbar.

Körperverletzung kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Wenn jemand Sie vergewaltigt, und Sie haben geweint und „Nein“ gerufen – wird er nicht bestraft. Wie das Strafgesetzbuch und die deutsche Justiz mit vergewaltigten Frauen umgehen, zeigt eindrücklich eine Analyse von gut hundert Fällen, die der Bundesverband Frauenberatungen und Frauennotrufe (BFF) jetzt vorgelegt hat.

Am 1. August ist die Istanbul-Konvention des Europarats in Kraft getreten. Sie setzt Mindeststandards für staatliche Maßnahmen zur Verhütung und Ahndung von Gewalt gegen Frauen. Deutschland hat sie unterzeichnet, aber noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Der Konvention zufolge müssen sexuelle Handlungen, die nicht einverständlich erfolgen, bestraft werden. Das aber ist in Deutschland nicht der Fall.

So heißt es in einem Urteil: „Die Vornahme sexueller Handlungen allein gegen den Willen einer Person hat der Gesetzgeber nicht unter Strafe gestellt.“ Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. Nach dem deutschen Strafrecht ist Vergewaltigung bisher nur dann strafbar, wenn der Täter Gewalt anwendet oder eine „gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben“ androht. Oder wenn er die schutzlose Lage eines Opfers ausnutzt. Weil diese Voraussetzungen oft nicht erfüllt sind, werden häufig Verfahren eingestellt, obwohl das Opfer seinen entgegenstehenden Willen klar zum Ausdruck brachte.

Keine Gegenwehr um zu überleben

Die Autorinnen belegen, dass Gerichte häufig darauf abstellen, dass das Opfer „Widerstand“ leistet, der vom Täter mit Gewalt gebrochen wird. Viele Opfer fallen jedoch in eine Art Schockstarre, weil die Vergewaltigung von einem Bekannten ausgeführt wurde, von dem sie das nicht erwartet haben. Die verlangte Gegenwehr, stellen die Autorinnen fest, sei für Frauen ohnehin untypisch, sie „entspricht in der Regel nicht deren Sozialisation, sie gilt in anderen Situationen als ’unweiblich‘ und für Frauen unangemessen“. Zudem könne der Verzicht auf Gegenwehr „eine gut begründete Überlebensstrategie sein, um schwere Verletzungen zu vermeiden“.

Auch die zweite Alternative – die Drohung mit einer „gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben“ – sei oft nicht erfüllt, weil mit anderen Übeln gedroht werde. Es gebe Ehemänner, die ihrer ausländischen Frau drohten, die Abschiebung in die Wege zu leiten, wenn sie nicht gefügig sei. Selbst die später eingeführte Alternative der „schutzlosen Lage“ wird eng ausgelegt, wie ein in der Studie zitierter Einstellungsbeschluss einer Staatsanwaltschaft zeigt: „Insbesondere ist dem Beschuldigten nicht hinreichend sicher nachzuweisen, dass er die Haustür abgeschlossen und den Schlüssel für Sie unerreichbar aufbewahrt hat.“

Kein Anlass zu Veränderungen

Kritik wird auch an der Rechtsprechung zu einem anderen Delikt, dem sexuellen Missbrauch Widerstandsunfähiger, geübt. Eine Frau, die von ihrem Partner im Schlaf vergewaltigt wird und dabei aufwacht, darf vom Bundesgerichtshof vernehmen, dass der Täter „in einer Intimbeziehung von einem grundsätzlichen Einverständnis in sexuelle Handlungen“ ausgehen kann, sodass die Strafbarkeit entfällt.

Die Verantwortung für das, was als strafwürdiger sexueller Übergriff gewertet wird, werde statt dem Täter dem Opfer übertragen, schließen die Forscherinnen. Die Istanbul-Konvention soll genau das verhindern. Die rechtspolitischen SprecherInnen aller Fraktionen sehen Handlungsbedarf. Doch Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht keinen Anlass, den „Vergewaltigungsparagrafen“ 177 im Strafgesetzbuch zu ändern. Die aktuelle Fassung genüge den Anforderungen der Istanbul-Konvention. Denn das deutsche Strafrecht fordere gerade nicht in allen Fällen den Beweis für physischen Widerstand.

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49 Kommentare

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  • So erschreckend Vergewaltigung ist, so erschreckend werden die Falschbeschuldigungen zunehmen:

    http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen--16495880.html

     

    http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/gericht-hebt-urteil-auf-freispruch-nach-jahren-in-haft-id9538285.html

     

    Mann treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus.

  • So erschreckend es ist, welche flachen und uraggressiven Kommentare von FROIND und Konsorten hier zu lesen sind, so ermutigend widerum, dass doch viele Männer ihren Verstand nutzen.

    Ansonsten, guter Artikel.

  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    Wenn objektive Kriterien wie Gegenwehr oder wenigstens verbale Verneinung keine Rolle spielen sollen, kann ja im Nachhinein jeder Geschlechtsverkehr zur Vergewaltigung umgedeutet werden...

  • Im Folgenden ein Link zu einem Vortrag der Politologin Antje Schrupp, in dem sie betont, dass die strafrechtliche Verfolgung als auch die Ent-Tabuisierung häuslicher und sexueller Gewalt unbestreitbar ein Fortschritt sei, sich allerdings damit das Problem nicht erledigt habe: "Denn häusliche Gewalt gibt es immer noch."

    http://www.antjeschrupp.de/gewalt-vortrag-soest

  • Der Staat ist nicht daran interessiert, Vergewaltigung tatsächlich strafbar zu machen - das zeigt der Artikel gut.

     

    Selbst die seltenen Fälle, in denen es zu einer Verurteilung kommt, bestehen zum überwiegenden Teil aus Bewährungsstrafen. Bis vor nicht allzu langer Zeit galt außerdem ein geringeres Strafmaß, wenn Täter eine behinderte Frau vergewaltigt hatten.

     

    Wir begrüßen, dass die mediale Berichterstattung darauf eingeht. Wichtig ist ebenfalls, einen generellen Bewußtseinswandel zu bewirken und Verharmlosung von sexueller Gewalt als solche zu entlarven und zurückzuweisen. Das tut unsere Initiative in unserem Medienradar: http://ifgbsg.org/medienradar/.

     

    Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt

  • Das ist nicht einfach ein zu reformierendes Problem des deutschen Strafrechts, sondern auch ein kulturelles Problem unserer Gesellschaft, die implizit mit der Annahme lebt, dass wir alle bereits irgendwie gleich(berechtigt) seien. Das wird sehr schön auf 10+5 dargelegt: http://zehnplusfuenf.info/node/43

     

    Dort gibt es auch eine nette Fußnote zu den sogenannten 'Männerrechtlern', die anscheinend auch in diesen Kommentaren ihre Anhänger gefunden zu haben scheinen.

    • @Theophil Rabe:

      Naja, in Ihrer Quelle steht :

      ". Nur 8,4 Prozent aller angezeigten Vergewaltigungen führen zu einer Verurteilung, wobei die Zahl an Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung ein Prozent der Anzeigen wahrscheinlich nicht übersteigt"

      Diese Annahme ist irrig, denn:

      "Das Bayrische Landeskriminalamt zitiert in einer Untersuchung zu Vergewaltigung und sexuelle Nötigung dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. "

       

      Quelle:

      http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/falschanzeige-falsche-verdaechtigung-und-falsche-beschuldigung-bei-vergewaltigung-und-missbrauch

      • @ein Froind:

        Ihre Quelle ist ja wahnsinnig objektiv, vor allem der abschließende Satz entblößt den Anwalt und Verfasser des Textes als typischen AntiFeministen:

        Feministinnen erfinden hohe Opferzahlen und wollen am liebsten alle Männer pauschal schuldig sprechen (in den USA soll jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben vergewaltigt worden sein - in Wahrheit ist es eine von acht).

         

        Besonders interessant ist, dass der Knabe keine Quellen oder Zitate einbaute um seinen subjektiven Wahrnehmungen Gewicht zu verleihen. Schwach!

        • @MATT S.:

          Oh, die Quelle auf die sich diese Seite bezieht ist die Polizei in BY

          https://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

           

          BTW: was haben Sie gegen Antifeministen? Selbst WENN es so wäre, sind Sie etwa ein Antimaskulist?

          • @ein Froind:

            Mir kommen die Tränen wenn die (vor allem bayerische) Polizei als Faktenlieferant genannt wird. Dieser Verein ist voll von misogynen Dauerfrustrierten, natürlich kommen da solche "Fakten" bei raus. Ich empfehle Ihnen mal sich nach der Standardbehandlung von Vergewaltigungsopfern zu informieren. Darüber gibt es im Internet unzählige Berichte und wenn Sie es direkt wollen, fragen Sie doch mal im Bekanntenkreis nach. Da kennt bestimmt jmd eine Frau, die in der "Obhut" der Polizei sich mal richtig schön wohl fühlen durfte.

             

            Und ja, ich hab was gegen Antifeministen, da sie nichts anderes sind als Frauenhasser. Der Name sagt es ja schon: Gegen Feminismus- Gegen Gleichstellung der Geschlechter. Und ja:Folglich bin ich ein Antimaskulist.

            • @MATT S.:

              Die Studie von der bayrischen Polizei ist keine schlechte Studie! Nur das Zitat, das EIN FROIND gewählt hat, ist eine Aussage eines Beamten, der in der Studie zitiert wird. Die Studie selbst gibt für das Jahr 2000 für Bayern "einen Anteil von 7,4 Prozent falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen wegen Vergewaltigung an".

               

              Wenn noch die Dunkelfeldforschung einbezogen werde, kämen laut dieser Untersuchung „auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung etwa 38 bis 125 tatsächliche Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung."

               

              Das steht sowohl auf 10+5 als auch in dem taz-Artikel http://www.taz.de/!73501/ , wie in meiner Antwort zu EIN FROINDs Antwort (unten) angeführt wurde.

            • @MATT S.:

              Danke für diese erhellende Ansichtsäüßerung.

               

              Mit Menschen dies sich ausschließlich auf Frauenbelange konzentrieren möchte ich nicht weiter diskutieren.

               

              EOD

              • @ein Froind:

                Schade, dass Sie derart infantiles Verhalten an den Tag legen, aber bei fundamentalistisch eingestellten Ewiggestrigen ist ja auch nicht viel zu erwarten. Die bösen Frauen haben Sie offensichtlich zu sehr traumatisiert...

      • @ein Froind:

        Das Zitat ist eine Verfälschung. Darüber hat die taz bereits geschrieben: http://www.taz.de/!73501/

         

        Das steht im Übrigen auch in der Fußnote zu betreffendem Zitat: "Sogenannte 'Männerrechtler' in Deutschland beziehen sich gerne auf eine Studie des bayerischen Landeskriminalamtes von 2005, die gezeigt haben soll, dass viele Anzeigen wegen Vergewaltigung Falschbeschuldigungen seien. Tatsächlich gibt die Studie für das Jahr 2000 für Bayern "einen Anteil von 7,4 Prozent falschen Verdächtigungen an allen Anzeigen wegen Vergewaltigung an". Wenn aber die Dunkelfeldforschung einbezogen werde, kämen laut dieser Untersuchung „auf eine Anzeige wegen Vortäuschung oder falscher Verdächtigung etwa 38 bis 125 tatsächliche Fälle von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung." Die 'Männerrechtler' nehmen sich gern Zitate von Polizeibeamten - und die männliche Form ist hier wohl leider größtenteils zutreffend - heraus und stellen sie als Resultat der Studie dar. Es ist leider bezeichnend, dass diese Aussagen so sehr im Gegensatz zu dem eigentlichen Ergebnis der Studie stehen."

  • Eine Bekannte von mir hat diesen 'notwendigen' "Widerstand" geleistet. Der Mann, der sie vergewaltigen wollte, hat sie erschlagen.

    Über die Äusserungen von Herrn Maas zum § 177 kann man echt nur den Kopf schütteln.

  • Allerdings habe ich Freundinnen, die mir bestätigten, dass wenn Sie angegrapscht werden oder dergleichen, einfach starr stehen bleiben und in eine schockstarre verfallen. Desweiteren kenne ich berichte von meiner Schwester, die in einem Frauenhaus gearbeitet hat und diesen als Zimmerin handwerken beibringen sollte. Viele Frauen dort haben eine gebrochen Nasen oder sind aufs übelste verprügelt worden und deren Männer leben in Deutschland unbestraft. Ich mache auch Menschen wie Sie die hier so leichtfertig Ihre Kommentare hinterlassen mit dafür verantworlich. Sie sind das Rückrat all dieser Berlusconis und Männer, die aufgrund ihrer Stellung und sozialer Macht und der schlechten Rechtslage in Deutschland, genau wissen, dass Ihnen nichts passiert. Außerdem wurde Kachelmann nie richtig freigesprochen, er wurde nur wegen fehlender Beweise freigesprochen, der Richter war sich aber ausdrücklich nicht sicher. Denke Sie darüber nach.

    • @Hero 2000:

      Applaus!

       

      Ich bin auch immer wieder verwirrt, dass bei solchen Themen als erstes die Menschen bzw. Männer auf den Plan treten, die offensichtlich ein tiefergehendes Problem mit Frauen haben und die solche Artikel dann zum Anlass nehmen, mal wieder richtig über die Frauen vom Leder zu ziehen.

       

      Arme Würstchen sind das für mich, aber das sie gefährlich sind, sehe ich trotzdem!

      • @negramaro:

        Oho, und schon wieder ad Hominem, fein, kommt da noch ein Argument?

        • @ein Froind:

          Sie mögen etymologisch Recht haben. Der Begriff Feminismus enthält u.a. das lateinische Wort für Frau und nicht das französische Wort für Gleichheit. So weit so allgemein bekannt.

           

          Es gibt aber neben der direkten Übersetzung eines Wortes auch Definitionen von Begriffen. In diesem Zusammenhang kann Feminismus bedeuten, dass Menschen darauf hinarbeiten, das die Geschlechter gleichberechtigt leben können. Andere Feminist*innen gehen vielleicht weiter und verlangen die Gleichbehandlung der Geschlechter. Usw.

           

          Ich hoffe das war nun genug Argumentation. Es ist nämlich auch ein bisschen wunderlich, mit einer Binsenweisheit die Debatte zu starten und sich dann zu wundern, dass man keine qualifizierten Antworten bekommt.

           

          MfG..

  • Also 1. wer ist schon kein Feminist, ich hoffe doch niemand. Denn ansonsten sind sie gegen die Gleichstellung von Mann und Frau. Das heisst nämlich Feminismus, nichts anderes. Dann sollte man etwas differenzierter und nicht so einfälltig an die Sache herangehen, als die meisten Männer hier, denn dieses Thema sollte nicht verharmlost werden!!! Aber das verwundert mich eigentlich nicht, leider liest man diese undurchdachten Kommentare viel zu oft. Also, natürlich muss man über die Rechtslage in Deutschland debatieren. Ich habe mich mit diesem Thema zum Teil beschäftigt, dabei ist mir durchaus aufgefallen, dass es eine sehr große Lücke gibt in der Rechtssprechung, ein Fall der mir einfällt, war die Soldatin, die sich nicht deutlichst gewehrt hatte und deshalb waren Ihre Kollegen, die zugaben sie "vergewaltigt" zu haben freigesprochen worden. Ich muss zugeben, dass es mir persönlich schwer fällt, sich nicht zu wehren und mich in die Lage zu versetzen, in eine schock starre zu verfallen. Da ich von mir weiß ich würde mich wehren.

    • @Hero 2000:

      Da musste ich doch mal lachen:

      "Also 1. wer ist schon kein Feminist, ich hoffe doch niemand. Denn ansonsten sind sie gegen die Gleichstellung von Mann und Frau. Das heisst nämlich Feminismus, nichts anderes"

       

      Wenn "Feminismus" Gleichberechtigung heissen würde, hiesse es "Equalismus" und nicht Feminismus.

      Denn wo könnte "FEMI...nismus" herkommen? evtl von "nur für Frauen"?

      • @ein Froind:

        Wissen Sie, hätten vor hundert Jahren die Männer angefangen für eine Gleichberechtigung der Menschen zu kämpfen, dann wäre dieser Begriff vielleicht angebracht.

         

        Aber so?

         

        Sie machen sich lächerlich!

        • @negramaro:

          Kommt da noch ein Argument, oder bleibt es bei der unsachlichen Beleidigung?

          • @ein Froind:

            Wie süß! "Sie machen sich lächerlich!" ist für Sie schon eine unsachliche Beleidigung, da wurde scheinbar ein wunder Punkt getroffen. Vllt weil Sie sich tatsächlich lächerlich machen?

            • @MATT S.:

              Und auch an Sie:

               

              Gibt's da noch´n Argument zu "Feminismus"="Gleichberechtigung" oder bleibt´s bei "süß"?

              • @ein Froind:

                Meine "Beleidigung" sollte ja wohl schon ausreichen um Ihnen zu zeigen, dass ich von Ihrer Aussage nichts halte. Eins und Eins zusammen zählen können Sie bestimmt selbt.

                • @MATT S.:

                  Also doch kein Argument,

                   

                  einen schönen Tag noch.....

                   

                  Nomen est Omen

                  • @ein Froind:

                    Okay, wenn Sie es unbedingt brauchen:

                    Feminismus ist gleich Gleichberechtigung von Frau und Mann!

                    Das kann Ihnen so ziemlich jeder Duden oder Wikipedia-Eintrag sagen.

                     

                    Btw: Was wollen Sie mit "Nomen es Omen" sagen? Der Name ist ein Vorzeichen, mhm....

                    • @MATT S.:

                      Nein,

                      Equalismus = Gleichberechtigung von Mann und Frau,#

                      FEMI...nismus (da steht schon Frau drin, halt nur in ausländisch *gg*) ist nur für Frauenbelange zuständig.

                      Maskulismus ist nur für Männerbelange zuständig...

                      • @ein Froind:

                        Sie haben erschreckend wenig Bildung in diesem Bereich, dass ich Sie bitten muss sich erstmal mit dem Wort auseinanderzusetzen.

                        Wenn das eine Geschlecht (Frau) im Verhältnis zu dem anderen (Mann) auf der entgegengesetzten Waagschale "UNTEN" befindet, dann muss bei einer Gleichberechtigung zu Gunsten der unten liegenden Waagschale gehandelt werden. Natürlich geht's da erstmal um die Belange der Benachteiligten, den anderen geht's ja in diesem Verhältnis doch schon gut genug. Sie zahlen ja auch keine Spenden an Menschen, die genug haben, sondern an diejenigen, die es nötig haben. Ich hoffe, ich habe das so einfach erklärt, dass es selbst einen offensichtlichen "Maskulisten" wie Ihnen verständlich ist.

                        • @MATT S.:

                          Bingo,

                           

                          Genau das meinte ich, Sie können einfach nicht akzeptieren, dass Frauen schon längst nicht mehr "UNTEN" stehen sondern glechberechtigt sind.

                           

                          Sie sind eben ein waschechter Feminist, mit dem ich nicht weiter diskutieren werde. Mit Feministen kann man nicht diskutieren, sie sind eben immer OPFER

                           

                          EOD

                          • @ein Froind:

                            Die Definition des Begriff "Gleichberechtigung" muss nach Ihrer Definition völlig neu geschrieben werden.

                            Und vielen Dank für den Opferstatus, den scheinen Sie aber eher anzustreben, Sie armer Benachteiligter.

                            Btw: Ich gehöre zu denen, die auf der oberen Waggschale anzutreffen sind: Männlich, weiß und heterosexuell und halbwegs gebildet.

                          • @ein Froind:

                            Mir schein eher, Sie hätten sich gerne als Opfer gesehen.

                             

                            Und auch wenn Sie noch so vehement darauf pochen, dass dem nicht so sei und Ihnen der Begriff den Blutdruck hochtreibt, Feminismus steht für die Gleichberechtigung der Geschlechter.

                             

                            Sie können wohl auch einfach nicht akzeptieren, dass Gleichberechtigung für die Frauen mehr ist, als auch endlich wählen zu dürfen nicht mehr nur Röcke tragen zu müssen.

                             

                            Übrigens, mit Ewiggestrigen wie Ihnen, die sich durch Feminismus bedroht fühlen, kann man auch nicht diskutieren.

  • Na wunderbar, damit könnte jede Frau ihrem Sexualpartner prima eins auswischen, indem sie hinterher einfach behauptet, sie hätte den Geschlechtsverkehr gar nicht gewollt. Selbst wenn sich die Behauptung der Frau nicht beweisen läßt und der Mann daher aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden muss, hat er hinterher den Schaden. Man denke dabei nur an den Fall Jörg Kachelmann, den die Presse während des Verfahrens schon genüsslich als Vergewaltiger vorverurteilt hat.

    • @Ralf Houven:

      Und inwiefern macht die Neudefinition des Straaftatbestandes Vergewaltigung dieses Szenario jetzt nochmal wahrscheinlicher?

  • "Nach dem deutschen Strafrecht ist Vergewaltigung bisher nur dann strafbar, wenn der Täter Gewalt anwendet oder eine „gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben“ androht. "

     

    Und das ist ach gut so. Wenn ich mir die letzten Jahre so betrachte, fällt uaf. dass die FalschbeschuldigerINNEN sehr stark zunehmen. Was fordenr Sie, Frau Oestreich für die?

  • Schon mal was von Trennungsjahren gehört? Wenn ein Deutscher eine Ausländerin heiratet, dann kann er sich von dieser erst nach 3 Trennungsjahren scheiden lassen, wenn diese nicht einwilligt. Nach 3 Jahren kann die Ehefrau aber nicht abgeschoben werden. Also bitte keine realitätsferne Szenarien als Argumente anführen! Auch wenn wenn in manchen Krimis die Realität so dargestellt wird. Spielfilme spiegeln oft nicht die Wirklichkeit wieder.

    • @vulkansturm:

      Soweit mir bekannt ist kann ein/e nicht-deutsche/r BürgerIn sehr wohl nach drei Jahren Ehe abgeschoben werden (bzw. der Aufenthaltstitel verweigert werden) - auch werden Trennungsjahre dementsprechend angerechnet und gelten nicht als Ehejahre (sonst würde das Wort Trennung ja nicht drin vorkommen). Nach drei Jahren ist man lediglich dazu berechtigt bei noch bestehender Ehe und den entsprechenden Einkommensverhältnissen eine permanente aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Wenn die entsprechenden finanziellen Mittel nicht zur verfügung stehen wird der Afenthaltstitle um 5 Jahre verlängert. Wenn die Ehe nach drei Jahren nicht mehr besteht muss ein Aufenthalt beantragt werden, der sich nach den eigenen Einkommensverhätnissen und einem Arbeitsvertrag/bürgen etc. (stark vereinfacht beschrieben) richtet. Bei gewalttätigen Ehen, in denen Vergewaltigungen vorkommen gehe ich nicht davon aus, dass das eine Schwierigkeit für die Frau sein könnte es nachzuweisen. So wie in den Soaps ist es eben auch nicht - bei denen alle eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung bekommen, die drei Jahre Scheinehe geschafft haben.

  • Die Moderation: Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.
    • @Ernst Tschernich:

      Du solltest das Ganze vielleicht genau lesen. Es gilt immer noch das deutsche Recht und Untersuchungen müssen eingeleitet werden, ohne begründeten Verdacht ist soetwas nicht so einfach durchzusetzten. Jedoch weiß ich ja nicht mit welcher Art Frau du es so zu tun hast, aber scheinbar solltest du dein Umfeld wechseln, wenn du bei nach jeder Disskusion schon mit einer Vergewaltigungsanzeige rechnen musst. Bei dieser Aussage fehlen einem echt die Worte. Manchmal hilft erst nachzudenken und zu reflektieren, bevor man seinem geistigen Müll hier Luft lässt. Rein hypothetisch, wenn deine Frau/ KInd/ Schwester vergewaltigt wurde und sie einfach starr vor Angst war, würdest du eine Freisprechung als fair ansehen nur weil sie vorher nicht verprügelt oder mit einem Messer bedroht wurden. "Damit hätte jede Frau jeden Mann in der Hand" würgh wenn ich sowas als Gegenargument höre...jaja alles ist mmer so weit weg, bis es dann mal in näherem Umkreis passiert und man da steht mit seiner aussage "Damit hätte jede Frau jeden Mann in der Hand".

    • @Ernst Tschernich: Die Moderation: Kommentar entfernt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.
      • @Horsti:

        Glauben sie eigentlich selber was sie da schreiben, oder stellen sie sich absichtlich dumm? Die Strafbarkeit einer Handlung, (hier der Vergewaltigung ohne Gegenwehr) ändert doch nichts am grundsätzlichen Prinzip der Beweisspflicht der Straffverfolgngsbehörde in Straafverfahren.

        In Schweden mag der Begriff der Vergewaltigung juristisch anders definiert sein, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ohne Kondom fällt aber auch dort nicht darunter, auch wenn viele Assange-Fans in Deutschland diesem Glauben anhängen.

      • @Horsti:

        Quelle?

         

        Oder einfach nur Stammtischgeschwätz?

        • @negramaro:

          Lesen bildet:

          http://www.faz.net/aktuell/politik/vorwuerfe-gegen-wikileaks-gruender-assange-wie-man-in-schweden-einen-mann-belasten-kann-1593705.html

           

          "Einen neuen Haftbefehl, wieder einschließlich Vergewaltigungsverdachts, erwirkte eine neue Staatsanwältin: Marianne Ny aus Göteborg. Sie hob hervor, dass nach schwedischem Recht Nötigung oder Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliegen kann, wenn sich eine Frau nach dem Sex unwohl fühlt oder sich ausgenutzt vorkommt.

          "

          • @ein Froind:

            Da musste die Faz dann aber auch einen Tag später zurückrudern:

             

            "Die Einschätzung, wonach im schwedischen Recht eine Vergewaltigung in einem minder schweren Fall vorliege, wenn sich die Frau nach dem Sex unwohl fühle oder sich ausgenutzt vorkomme - wie in den Medien diskutiert -, hält Drackert für unzutreffend."

             

            http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/der-fall-assange-was-gilt-in-schweden-als-noetigung-11080321.html

            • @kurtc:

              Es bleibt aber der schwedische Sonderfall:

              "Der zweite Absatz behandelt die Ausnutzung eines hilflosen Zustandes, wie etwa dem Schlaf, zum Geschlechtsverkehr."

               

              Was wenn das vermeintliche Opfers einfach behauptet es habe geschlafen?

               

              Zum Glück haben wir das noch nicht in D

              • @ein Froind:

                Ich glaube ich verabschiede mich jetzt einfach mal mit dem Ratschlag, sich nochmal mit den grundlegenden Prinzipien des deutschen Rechtssystems zu beschäftigen. Dann klärt sich das mit dem "einfach behaupten" von selbst. Schönen Tag noch.

                • @kurtc:

                  Ihnen ebenfalls,

                  den Wunsch und die Ratschläge gebe ich gerne an Sie zurück.