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Kommentar Jugendhilfe für FlüchtlingeRecht nach Herkunft

Kaija Kutter
Kommentar von Kaija Kutter

Die Ministerpräsidentenkonferenz fordert ein Gesetz speziell für Flüchtlinge. Die andere Idee ist, die Ansprüche aller jungen Volljährigen zu kappen.

Ein Jugendlicher kocht in einer Unterkunft für unbegleitete Flüchtilinge Foto: dpa

W o liegt der Unterschied zwischen einem 16-jährigen deutschen Jungen, der keine fürsorgenden Eltern hat, und einem allein geflüchteten aus einem anderen Land? Rein vom Jugendhilferecht her gibt es ihn nicht. Beide haben Anspruch auf geeignete Hilfe. Sei es eine gut betreute Jugendwohnung oder – falls es sie gibt – eine nette Pflegefamilie, in die er gut passt.

Nun sollen – so der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Freitag – extra Gesetze für die jungen Flüchtlinge entwickelt werden. Sie haben das Ziel, die Kosten besser zu steuern. Es sei doch viel sinnvoller und funktioniere auch gut, diese Kids in Gast- und Pflegefamilien unterzubringen, hört man zum Beispiel aus dem grün-schwarz regierten Baden-Württemberg, das den aus Bayern eingebrachten Vorstoß offenbar voll mitträgt. Nur: Dort, wo es sich anbietet und sinnvoll ist, gibt es die Unterbringung in Pflegefamilien ja heute schon. Dafür muss kein Gesetz geändert werden.

Oft fehlt es gerade für ältere Jugendliche an geeigneten Familien. Und manchmal passt es auch nicht, dann möchten die Kinder und Jugendlichen lieber in einer Einrichtung wohnen. Das ist individuell unterschiedlich und vom Gesetz her bisher möglich. Also ist ein Spezialgesetz dafür überflüssig. Was die Ministerpräsidenten offenbar wollen, was aber nicht geht, ist ein abweichendes Recht je nach Herkunft der Kinder. Beispielsweise ein schlechter betreutes Jugendwohnen als billiges Angebot für junge Geflüchtete. Das verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Man darf gespannt sein, wie die Familienministerin ein solches Gesetz ausgestalten wird.

Weil das womöglich nicht geht, gibt es auch die Idee, die Ansprüche aller jungen Volljährigen zu kappen, also sowohl die der bereits hier in Deutschland geborenen, als auch die der nach Deutschland geflüchteten. Sie sollen, so die Linie der CDU-geführten Länder in der Protokollnotiz der Ministerpräsidentenkonferenz, nicht mehr regelhaft unter das Kinder- und Jugendhilfegesetz fallen.

Auch das wäre eine Katastrophe. Schon heute steigt die Zahl der jungen volljährigen Obdachlosen, davor warnte kürzlich das in Berlin, Dortmund, Hamburg und Köln tätige Streetworkerprojekt „Off Road Kids“. Unter ihnen sind auch ehemalige Heimkinder, die zu früh „verselbstständigt“ wurden, als sie mit ihrem 18. Geburtstag den bisherigen Anspruch auf Jugendhilfe verloren haben, weil jener von klammen Kommunen als Kannleistung ausgelegt wird.

Das Deutsche Jugendinstitut in München spricht in einer Studie von etwa 20.000 von allen Hilfesystemen „entkoppelten“ Jugendlichen. Besonders die Gruppe der sogenannten „Care-Leaver“ braucht mehr, und nicht weniger, Unterstützung. Man bedenke: Auch Kinder aus intakten Familien leben heute länger zu Hause oder setzen bis Mitte 20 auf die Begleitung ihrer Eltern, um in dieser komplexer gewordenen Welt ihren Platz zu finden.

Egal, ob junge Flüchtlinge oder Ex-Heimkinder, an ihnen zu sparen, ist das Dümmste, was Deutschland tun kann, denn anstatt Integration befördert es die Ausgrenzung junger Menschen.

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Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
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3 Kommentare

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  • Selbstverständlich gibt es einen Unterschied zwischen Deutschen Jung-Erwachsenen im obigen Sinne und entsprechend altrigen Flüchtlingen bzw. Asylanten. Letztere genießen hier vorübergehenden Schutz, so lange bis sie wieder in ihr Ursprungsland zurückgehen. Asyl ist nicht auf Dauer angelegt, auch wenn dies viele gerne hätten.

    Es ist der Deutschen Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn für solche vorübergehend hier befindlichen Menschen abartige Summen aus Steuergeldern aufgewendet werden.

    Wir alle, auch sie und ich, müssen das erwirtschaften und bezahlen. Hierfür könnten stattdessen Schulen u.dgl. saniert werden, Brücken gebaut etc. Und für die zukünftige Generation, es könnten Schulden getilgt werden.

    Nochmal: ein Flüchtling kann nach diesen Maßstäben nicht völlig gleichbehandelt werden. Er genießt dafür Schutz und Unterkunft. Aber er ist eben kein Deutscher Staatsbürger. Punkt.

    • @Horst Leverkusen:

      Jugendliche ohne Alternative werden kriminell - egal woher sie kommen.

      Ausgaben für Kinder+Jugendliche sind Investitionen in die Zukunft, egal welcher Herkunft.

       

      Sie haben Angst, die Investitionen könnten verloren sein, wenn der Krieg aufhört, und die Flüchtlinge zurückkehren? Die Rückkehrer werden den Wiederaufbau wohl nicht mit ungarischen Firmen machen.

       

      Zudem weiß niemand, wie lange der Krieg dauern wird. In Europa gab es auch schon Bürgerkriege, bei dem sämtliche umgebenden Mächte ihr eigenes Süppchen kochten. Einer dauerte 30 Jahre. Ein 18jähriger wäre dann 48. In dieser Zeit Schutz und Unterkunft, oder doch lieber auf die eigenen Beine stellen?

      • @R R:

        am besten in Westfalen