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Beschluss des Landgerichts DresdenHandygate war illegal

Schlappe für die Sächsische Justiz: In letzter Instanz hat das Landgericht Dresden das massenhafte Sammeln von Handydaten für rechtswidrig erklärt.

Über zwei Jahre sind vergangen, seit die Polizei in der Dresdner Innenstadt am Rande einer Antinazidemo hunderttausende Handydaten gesammelt hat. Es folgte bundesweite Empörung, Debatten im Bundestag und etliche Verfahren gegen diese Maßnahme. Jetzt wurde erstmals gerichtlich bestätigt, dass die damalige Funkzellenabfrage, die als Handygate bekannt und von der taz im Sommer 2011 aufgedeckt wurde, illegal war.

Illegale Aktion: Bei Anti-Nazi-Protesten in Dresden hatte die Polizei hunderttausende Handydaten gesammelt. Bild: dpa

Das Landgericht Dresden hat jetzt festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25. Februar 2011 rechtswidrig war. „Die aufgrund dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen“, so die Richter.

Dem Beschluss liegt eine Beschwerde des Landtagsabgeordneten Falk Neubert zugrunde, der bei der Demo im Februar 2011 ebenfalls vor Ort war. Er ging gegen die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gerichtlich vor, stellte zunächst beim Amtsgericht Dresden einen Antrag, diese für rechtwidrig zu erklären. Vergangenen Sommer wurde dieser abgelehnt. Neuberts Anwalt André Schollbach ging in die nächste Instanz und drängte auf eilige Behandlung. Jetzt hat sein Mandant Recht bekommen. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar und somit rechtskräftig.

Neubert zeigte sich erfreut darüber. „Dieses Gerichtsurteil muss nun zu einem Umdenken der sächsischen Regierungspolitik führen“, erklärte er am Dienstagabend. Schließlich ginge es bei der Maßnahme um „Eingriffe in demokratische Grundrechte.“ Er forderte die Behörden auf, die illegal gesammelten Daten unverzüglich zu löschen.

Der Beschluss des Landgerichts Dresden bezieht sich nur auf eine bestimmte Funkzellenabfrage, bei der am 13. Februar in der Dresdner Südvorstadt über 800.000 Handyverkehrsdaten gesammelt wurden. Auch sagt er nichts über die prinzipielle Rechtsmäßigkeit von derartigen Ermittlungsmaßnahmen aus.

Die Richter kritisierten im konkreten Fall, dass der Beschluss eklatante Mängel aufgewiesen hatte, das Amtsgericht also damals nicht ausreichend begründet hatte, weshalb am 19. Februar 2011 von 7 bis 19 Uhr fast in der gesamten Dresdner Innenstadt alle Handyverkehrsdaten, also Nummern, Standort und Handyverbindungen, erhoben wurden. Die Ermittler wollten damals Straftaten aufdecken. Bisher wurden die Handydaten von damals aber in keinem Verfahren genutzt.

Gegen die Maßnahme sind dutzende Beschwerden beim Dresdner Amtsgericht eingegangen. Doch die Richter ließen die Betroffenen stets abblitzen, erklärten die Maßnahme – die von ihnen selbst damals abgesegnet wurde – stets als rechtmäßig. Mit dem jetzigen Urteil ist dies hinfällig.

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4 Kommentare

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  • H
    Hans

    Ins Gesicht, Amtsgericht!

     

    @Ingo Bernable:

    Das sehe ich leider auch so :(

     

    @supi:

    Geil, "Freiheitsüberwachung", kennt Friedrich schon diesen Neusprech? Das finden die in seinem Ministerium bestimmt auch geil. Da holen die sich garantiert einen drauf runter.

  • 5
    5hrx85

    Landtagsabgeordneter der Linken Falk Neubert:

     

    Die Parteizugehörigkeit hättet ihr ruhig erwähnen können. Ich bin mir ziemlich sicher, wäre Herr Neubert bei den Grünen, stünde es dabei. Hier habe ich das Gefühl, dass diese kleine Information bewusst weggelassen wurde.

     

    Ansonsten bin ich immer wieder froh, wenn ihr einen neuen Artikel in der Kategorie "Schwerpunkt Überwachung" online stellt. Mehr davon.

  • S
    Supi

    Ein herber Rückschlag für die Freiheitsüberwachung in unserem Land.

  • IB
    Ingo Bernable

    Nein, das Urteil ist realistisch betrachtet keine Schlappe, weder für die Judikative noch für die Exekutive. Es ist nur der erwartbare Schlusspunkt, der zeigen soll 'Seht her der Rechtsstaat funktioniert.' Und das System funktioniert ja auch. Auch dem letzten potentiellen Demoteilnehmer dürfte nun klar geworden sein, dass man bei zivilgesellschaftlichem Engagement gegen Neo-Nazis damit rechnen muss in behördlichen Datenbanken und Karteien erfasst zu werden. Und wo die Datenbestände landen und mit welchen weiteren Daten sie verknüpft werden bis nach über einem Jahr festgestellt wird, dass sie illegal erhoben wurden, kann ohnehin niemand nachvollziehen. Aus der Perspektive einer gewünschten Abschreckung von vermeintlichen 'Linksextremisten' dürfte das Bekanntwerden des 'Skandals' den Behörden also ausgesprochen recht sein. Hier noch an Versehen oder Zufälle zu glauben ist schlicht naiv, dazu passt sich das Geschehen viel zu nahtlos in Entwicklungen wie das Versagen um die NSU-Morde, Extremismusklauseln und die längst etablierte Aufhebung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten wie etwa beim GETZ.