Anklageverlesung im NSU-Prozess: Einziger Zweck: Töten
Nach weiteren Verzögerungen im NSU-Prozess ist am Dienstag die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer verlesen worden.
MÜNCHEN taz |Nach einwöchiger Pause ist am Dienstag in München der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorgruppe NSU fortgesetzt worden. Am Nachmittag des zweiten Prozesstags in dem wohl bedeutendsten Neonazi-Verfahren der Bundesrepublik konnte endlich die Anklage gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des NSU verlesen werden.
Darin wirft die Bundesanwaltschaft Beate Zschäpe Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe und Mittäterschaft bei allen zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Banküberfällen des NSU vor.
Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten im Lauf des Jahres 1998 eine Terrorgruppe gegründet, „mit dem Ziel, aus der Illegalität heraus durch Mord- und Sprengstoffanschläge ihre nationalsozialistisch geprägten völkisch-rassistischen Vorstellungen von einem Erhalt der deutschen Nation zu verwirklichen“, trug Bundesanwalt Herbert Diemer vor.
Zschäpe, die bei keiner der Taten selbst geschossen haben soll, habe für die Gruppe den „Anschein der Legalität“ erzeugt, während Mundlos und Böhnhardt mordeten. Die 38-Jährige habe als Gründungsmitglied einer Gruppe, „deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war“, zu jeder der Taten einen „gleichwertigen Beitrag geleistet“. Folgt das Gericht dem, muss sie mit lebenslanger Haft rechnen.
Ohne erkennbare Regung
Zschäpe verfolgte die Verlesung der Anklage ohne erkennbare Regung. Als Bundesanwalt Diemer die Details jeder einzelnen Hinrichtung des NSU zwischen 2000 und 2007 vortrug, wurde es still im Saal.
Bis dahin war der zweite Prozesstag äußerst zäh gewesen. Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer beantragte, das Verfahren auszusetzen. Der Sitzungssaal sei zu klein und biete wegen der großen Zahl der Nebenkläger nur 51 Zuschauern und weiteren 50 Journalisten Platz. Diese könnten zudem nur Teile des Saals sehen.
Saal A 101 ist freilich der größte im Münchner Strafjustizzentrum. Doch nach Ansicht der Zschäpe-Verteidiger hätte das Oberlandesgericht auch außerhalb Münchens verhandeln können. Im World Conference Center etwa, wo zu Bonner Hauptstadtzeiten der Bundestag seinen Sitz hatte. Das verwunderte einige Nebenklagevertreter und auch die Vertreter der Bundesanwaltschaft, droht in einer großen Halle doch ein Schauprozess.
Am Nachmittag entschied das Gericht: Der Antrag wird, wie auch zwei in der Vorwoche gestellte Befangenheitsanträge, zurückgewiesen. Der Grundsatz der Öffentlichkeit bedeute, dass jedermann die Chance haben müsse, den Prozess zu beobachten – aber deshalb noch lange nicht jeder garantiert reinkomme, so Richter Götzl. „Strafverfahren finden in der, aber nicht für die Öffentlichkeit statt.“
Götzl trat gestern deutlich forscher auf als noch in der vergangenen Woche. Nach einer von mehreren Kabbeleien mit einem der Zschäpe-Verteidiger, ließ er kurze Zeit später schließlich die Anklage verlesen.
In Kooperation mit Radio Lora München, www.lora924.de
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