Akkreditierungsentzug beim G20-Gipfel: Verbände fordern Aufklärung
Die Regierung bestätigt, dass wegen Sicherheitsbedenken neun Personen die Presseakkreditierung entzogen wurde. Der DJV findet das bedenklich.
![Ein Mann zeigt einem Polizisten seine Presseakkreditierung Ein Mann zeigt einem Polizisten seine Presseakkreditierung](https://taz.de/picture/2122748/14/187486271.jpeg)
Eigentlich klingt es nach einem ganz normalen Vorgang: Journalist_innen, die vom G20-Gipfel berichten und dafür Zugang zum Tagungsort und dem dortigen Medienzentrum haben wollen, müssen sich vorab akkreditieren. Bis zum 23. Juni mussten sie dafür ein Onlineformular ausfüllen. Der Antrag wurde unter anderem auf sicherheitsrelevante Umstände überprüft. Wer eine Akkreditierung bekam, hatte Zugang zum Medienzentrum. Zumindest in der Theorie.
Neun Personen sei die Presseakkreditierung nachträglich entzogen worden, bestätigte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. 23 weitere Personen seien wegen Sicherheitsbedenken auf einer entsprechenden Liste geführt worden. Diese seien jedoch nicht am Medienzentrum erschienen.
Das Bundespresseamt entscheide mit den Sicherheitsbehörden über einen möglichen Entzug der Akkreditierung. Weitere Angaben machte der Regierungssprecher nicht. Insgesamt waren rund 4.800 Journalist_innen aus aller Welt akkreditiert. Wie unter anderem die taz berichtete, glich die Polizei von Freitag an die Namen der Journalist_innen am Eingang des Medienzentrums mit einer Liste ab. Der Weser Kurier hat wegen seines betroffenen Fotografen Rafael Heygster inzwischen offiziell Widerspruch beim BKA eingelegt.
Betroffen war ebenfalls der Fotograf Björn Kietzmann, der auch für die taz arbeitet. Er habe das Medienzentrum immer wieder zum Arbeiten betreten. „Am Freitag wurde mir dann die Akkreditierung auf Weisung des BKA-Gesamteinsatzleiters entzogen“, sagt er. Über die Gründe wurde er nicht informiert. Er habe umgehend schriftlich Beschwerde beim Bundespresseamt eingereicht.
Rechtlich fragwürdig
„Ich wüsste nicht, was man mir vorwerfen könnte, um solche einschneidenden Maßnahmen zu rechtfertigen“, sagt er. Gemeinsam mit der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (DJU) prüfe er nun rechtliche Schritte.
Damit ist Kietzmann einer von acht Journalisten, die die Gewerkschaft in dem Fall vor dem Verwaltungsgericht in Berlin vertreten will. Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß bezeichnete die Akkreditierungspraxis des BKA am Samstag als „rechtlich äußerst fragwürdig“.
Jeder Journalist müsse gleiches Anrecht auf Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten haben. Die abstrakte Begründung mit „sicherheitsrelevanten Erkenntnissen“ reiche nicht für eine Auswahl aus. Es wirke „wie ein Versuch, unliebsame Berichterstattung zu unterbinden“, sagt Haß.
Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) fordert Aufklärung. Er geht davon aus, dass mehr als die von Seibert genannten neun Journalist_innen betroffen sind. In einem Brief an BKA-Präsident Holger Münch fordert der DJV-Vorsitzende Frank Überall eine genaue Erklärung dafür, was unter „Sicherheitsbedenken“ zu verstehen sei.
„Warum wurden die Journalisten zunächst akkreditiert, dann aber ausgeschlossen, als die Krawalle begannen?“, heißt es in dem Brief. Das Bundespresseamt und das Bundesinnenministerium standen zur Beantwortung dieser Frage bis zum frühen Montagnachmittag nicht zur Verfügung.
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