Die Verteidigung von FDLR-Vizepräsident Musoni erstattet Anzeige gegen den leitenden Bundesanwalt. Der dementiert umstrittene Äußerung.von Bianca Schmolze

FDLR-Vizepräsident Straton Musoni auf der Anklagebank in Stuttgart. Bild: Foto: dapd
STUTTGART taz | Eskalation im Kriegsverbrecherprozess vor dem OLG Stuttgart gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Hutu-Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas): Musonis Verteidigung hat zum Abschluss des 57. Verhandlungstages 6. Februar Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Christian Ritscher gestellt, der das Team der Bundesanwälte leitet, sowie gegen ihn Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.
Hintergrund ist die Reaktion Ritschers auf einen Antrag der Anwälte Musonis am 11. Januar, den umstrittenen Autor Helmut Strizek als Zeuge zu laden, um die "politische Dimension der Anklage" zu verdeutlichen. Strizek, Autor mehrerer Publikationen über das Afrika der Großen Seen, ist für seine kontroversen Stellungnahmen zum ruandischen Völkermord berüchtigt.
Streizek hält den ruandischen Genozid, bei dem zwischen April und Juli 1994 bei der versuchten Ausrottung aller Tutsi Ruandas über 800.000 Menschen von Hutu-Militär und Hutu-Milizen ermordet wurde, für ein Ereignis, das nicht von der damaligen Hutu-Staatsmacht zu verantworten sei. Sondern es sei letztendlich von den USA und den damaligen ruandischen Tutsi-Rebellen geduldet, wenn nicht gar gesteuert worden, um dem damaligen ruandischen Tutsi-Rebellenführer und heutigem Präsidenten Paul Kagame die nötige Legitimation zur Machtergreifung und zur Errichtung einer Militärdiktatur zu schenken. Wer dieser Sicht der Dinge widerspricht, läuft Gefahr, von Strizek diffamiert zu werden.
Am 9. Februar 2011 war Strizek vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im laufenden Völkermordprozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe auf Antrag von Bundesanwalt Ritscher bereits als Sachverständiger abgelehnt worden, weil er dem Angeklagten persönlich nahestand.
Musonis Verteidigung in Stuttgart begründete ihren Antrag, Strizek jetzt im FDLR-Prozess als Zeugen zu laden, mit einer erneuten Wiedergabe von Strizeks historischen Thesen und der Notwendigkeit, "alternative politische Grundpositionen darzustellen" und "die Möglichkeit einer Falschbelastung der Angeklagten aufzuzeigen".
Dieser Antrag verleitete Bundesanwalt Ritscher zu der empört vorgetragenen Reaktion, man wehre sich nachdrücklich gegen die Ladung eines "Hobbyforschers" und "Genozidapologeten" - dieser Begriff wurde von Anwesenden im Gerichtssaal zunächst als "Genozidprolet" gehört. Gehört wurde von einigen auch ein von Ritscher bestrittener Zusatz, wonach Strizek mit einem "Holocaust-Leugner" zu vergleichen sei. Musonis Verteidigung erwiderte, dies erfülle den Tatbestand der Beleidigung, und verlangte eine Reaktion des Senats.
In einer förmlichen Stellungnahme führte die Bundesanwaltschaft später aus, der Antrag auf Ladung Strizeks diene der "Propaganda der Angeklagten", die Opfer des ruandischen Völkermordes würden dadurch verhöhnt und die eigentlichen Täter sollten zu Opfern gemacht werden. Strizeks Thesen hätten keinen Beweiswert, sondern bestünden lediglich aus subjektiven Vermutungen.
Der "Ton" und der "Inhalt" dieser Stellungnahme waren nun für Musonis Verteidigung Anlass für die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde. Welche konkreten Auswirkungen diese auf das laufende Verfahren haben werden, ist zunächst unklar. Murwanashyakas Verteidigung hat sich der Anzeige und der Beschwerde nicht angeschlossen. Ein Beschluss des Senats über die Ladung Strizeks steht noch aus.
Am 61. Verhandlugstag 22. Februar verkündete der Senat, anders als von der Verteidigung verlangt keine Stellungnahme zu Ritschers angeblichen Äußerungen vom 11. Januar abzugeben, da man das nicht mitbekommen habe. Gegenüber der taz bestätigte Ritscher, der Begriff "Genozidprolet" sei nicht gefallen.
Redaktion: Dominic Johnson
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Die ruandische Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ist eine der brutalsten Kriegsparteien im Afrika der Großen Seen. Hervorgegangen aus der ehemaligen ruandischen Armee und den Hutu-Milizen, die 1994 in Ruanda den Völkermord an 800.000 Tutsi verübten, hat sie sich in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo niedergelassen, mit einer eigenen Armee und Regierung, die im Osten des Landes weite Landstriche unsicher macht und von der Rückkehr an die Macht in Ruanda träumt.
FDLR-Präsident Ignace Murwanashyaka und sein Stellvertreter Straton Musoni leben in Deutschland und führen die Organisation von hier aus. Damit sind sie auch für die Verbrechen verantwortlich zu machen, die die FDLR im Kongo begeht - unter anderem unvorstellbar brutale Vergewaltigungen an Kongolesinnen.
Am 4. Mai 2011 beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Kriegsverbrecherprozess gegen Murwanashyaka und Musoni. Die beiden wurden im November 2009 in Baden-Württemberg festgenommen. Der Prozess ist ein Pilotverfahren: er ist der erste in Deutschland überhaupt, der unter dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird - das Gesetzeswerk, das das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag in deutsches Recht überführt. Es geht um die Vorgesetztenverantwortlichkeit der beiden FDLR-Führer für das, was ihre Truppe im Kongo tut.
Die taz wies als erste Zeitung in Deutschland bereits im April 2008 prominent auf den Skandal hin, dass Kriegsverbrechen im Kongo von Deutschland aus gesteuert werden und die deutschen Behörden dies duldeten. Seitdem haben weitere taz-Recherchen die Vernetzungen der FDLR nach Deutschland und anderswo ausgeleuchtet und die Zusammenhänge in der Region der Großen Seen Afrikas analysiert.
Der Stuttgarter Prozess bietet den Anlass, diese Thematik mit Reportagen und Analysen weiter zu beleuchten.
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Alle Videos über die FDLR im Kongo gibt hier in der Übersicht.
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Parallel zur taz beobachtet auch Amnesty International den Prozess. Die Prozessberichte von Amnesty International finden Sie hier.
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Derzeit läuft auch in Frankfurt/Main vor dem Oberlandesgericht ein Prozess gegen den ruandischen Exbürgermeister Onesphore Rwabukombe, der 1994 die Ermordung von mehr als 3.700 Tutsi in Ruanda befohlen haben soll. Alle Artikel finden Sie dazu im taz-Schwerpunkt "Ruanda-Völkermordprozess"
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