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Amnestie in RusslandZweite Pussy-Riot-Sängerin frei

Nach Maria Aljochina hat auch Nadeschda Tolokonnikowa das Gefängnis verlassen. Beide Pussy-Riot-Mitglieder wollen sich künftig für Menschenrechte einsetzen.

Nun auch frei: Nadeschda Tolokonnikowa spricht kurz nach ihrer Entlassung. Bild: dpa

MOSKAU ap/dpa | Nach Michail Chodorkowski sind auch zwei der schärfsten Kritikerinnen des russischen Präsidenten Wladimir Putin wieder in Freiheit: Die beiden Mitglieder der Punkband Pussy Riot, Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina, wurden am Montag im Zuge der von Putin veranlassten Amnestie aus der Haft entlassen. Beide äußerten sich dazu kritisch: Es handele sich um eine Show des Kremls, um dem Westen vor den Olympischen Winterspielen in Sotschi im Februar zu besänftigen, sagte Tolokonnikowa. Aljochina sprach von einer PR-Aktion.

Sie waren wegen einer putinkritischen Performance in einer Moskauer Kathedrale im März 2012 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das dritte Bandmitglied, Jekaterina Samuzewitsch, war im Oktober auf Bewährung freigekommen. Aljochina erklärte dem russischen Fernsehsender Doscht, sie hätte es vorgezogen, ihre Strafe bis März 2014 ganz abzusitzen.

Aljochina sagte zunächst, sie sei von ihrer Freilassung am Morgen völlig überrascht worden: Sie sei derart schockiert gewesen, dass sie gar nicht begriffen habe, was vor sich gehe, sagte sie. Weiter erklärte sie: „Wenn ich eine Chance gehabt hätte, es abzulehnen, hätte ich das zweifellos gemacht. Das ist keine Amnestie. Das ist ein Scherz und eine PR-Aktion.“

Die vom russischen Parlament verabschiedete Amnestie betreffe weniger als zehn Prozent aller Häftlinge und nur einen Bruchteil von inhaftierten Müttern, sagte sie. Die wegen Rowdytums verurteilten Aljochina und Tolokonnikowa fielen unter die Amnestie, weil sie kleine Kinder haben. Wegen schwerer Straftaten verurteilte Frauen sind von der Amnestie nicht betroffen, auch wenn sie kleine Kinder haben.

Maria Aljochina unmittelbar nach ihrer Freilassung in Nischni Nowgorod. Bild: reuters

Aljochina beklagte, dass sie sich von ihren Mithäftlingen nicht habe verabschieden können. Sie sei in ein Auto gesteckt und zum Bahnhof von Nischni-Nowgorod gefahren worden. Von dort sei sie zu einem Treffen mit örtlichen Menschenrechtsaktivisten gefahren, sagte ihre Anwältin Irina Chrunowa. Deren Angaben zufolge will sich die Künstlerin künftig der Verteidigung der Menschenrechte widmen. Auch Tolokonnikowa äußerte sich in dieser Richtung.

Beobachter hatten die Amnestie als Teil einer Charmeoffensive des russischen Präsidenten Wladimir Putins anlässlich der Olympischen Winterspiele in Sotschi im Februar 2014 gewertet. Zu den Nutznießern des Beschlusses zählt auch der frühere russische Ölmagnat Michail Chodorkowski, der sich nach seiner Entlassung am Freitag derzeit in Berlin aufhält.

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27 Kommentare

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  • @Ruhender

    Ich sehe, Sie beginnen langsam die Vorzüge der Religionsfreiheit zu sehen.

    Die Pussys dürfen selbstverständlich ihr Rumgehopse als Religion definieren. Nun kann aber kein Freiheitsrecht dazu gebraucht werden, ein anderes Freiheitsrecht abzuschaffen. Sonst könnten ja Christen/Muslime/Juden usw. einander ungestraft die Gottesdienste stören.

     

    So bleibt es denn dabei, dass die Christen nach wie vor ungestört in ihrer Kathedrale beten dürfen. Und die Pussys dürfen bei sich zuhause rumhopsen. So kommen beide aneinander vorbei.

    • R
      Ruhender
      @Benz:

      In der Kirche ist jeder willkommen, auch die, die rumhopsen. Schließlich ist die Kirche das Haus Gottes und er liebt alle. Wer sich von rumhopsenden Mädchen stören läßt, ist im Glauben nicht fest.

  • @DJ.

    Es handelte sich um eine Unhöflichkeit und Beleidigung, das ist richtig. Und dazu um eine Verletzung des Menschenrechtes auf freie Religionsausübung und um eine Herabsetzung der Menschenwürde.

     

    Gemäss dem Menschrecht der Religionsfreiheit darf niemand an der Religionsausübung gehindert werden oder wegen seiner Religion erniedriegt und gedemütigt werden.

     

    Wer wie die Pussys diese Freiheit grob verletzt, wird bestraft. Das gehört sich in jedem Rechtsstaat und ist unabdingbar, um die Toleranz und persönliche Freiheit zu bewahren.

     

    @Balduin

    Selbstverständlich sind Sie völlig frei, an Gott/die Kirche zu glauben oder nicht, das ist ihre freie Entscheidung und ebenfalls Teil der Religionsfreiheit: Niemand darf dazu gezwungen werden, in die Kirche zu gehen. Umgekehrt dürfen aber auch die, die in die Kirche gehen, deswegen nicht erniedrigt und in ihrer Menschenwürde verletzt werden.

     

    Für Freiheit und Toleranz, gegen die Pussys und religiösen Hass!

     

    @Cosmopol

    Ich setze mich hier für die Menschenrechte ein, zu denen auch die Religonsfreiheit gehört.

    • R
      Ruhender
      @Benz:

      Dann war es also ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit, Pussy Riot bei ihrem Punk-Gebet zu stören.

  • Meine Weihnachtsansprache

    Unveräusserliches Menschenrecht unveräußerliche Menschenwürde, ist keine Erfindung, sondern eine kulturelle Errungenschaft, die sich über Jahrtausende entwickelt hat, sich in christlichen Idealen tradiert hat und mit der französischen Revolution in staatliche Verfassung in Gesetzen ihren Niederschlag fand. Des Menschen Recht auf Leben, ein menschenwürdiges Leben ist, ist de facto immer (mal im Neuen Testament nachlesen), durch die Gesetzeskraft garantiert der Staat (Gewaltmonopol des Staates) dieses unveräußerliche Recht zu schützen. Der Staat kann nicht die Menschewnwürde gewähren, oder nicht gewähren, was immer ist. Wohl kann er aber, wie oft historisch belegt den Schutz gewähren, oder nicht, es sei denn er garantiert dies als unveräußerliches , unteilbares Recht. Dabei schafft der Staat auch durch sein Handeln die Massstäbe, nicht nur in der Rechtsprechung, sondern auch in der Verwaltung. (Wenn die Wirtschaft reguläre Arbeitskräfte über eigen gegründete Zeitarbeitsfirmen auslagern und zu assozialen Bedingungen für dieselbe Arbeit neu eingestellt wird, dann darf der Staat das auch? – Oder war es umgekehrt. Wer setzt die Rahmenbedingungen?`Die schwarzen Schafe zwängen sich durch die Schlupflöcher und „Ausnahmeregelungen“. Was aber wenn das Tor weit, weit offen steht? – Schwierig alles wieder einzufangen

  • ein gewisser Herr Chodorkowski wird im Privatjet nach Berlin geflogen, kann es sich nach 10 Jahren Haft leisten, im 'Adlon' zu wohnen, selbst Herr Genscher taucht aus der Versenkung auf, um den 'Gast' zu begrüßen. Die Deutschen sind doch ein seltsames Volk, lieben die Betrüger und hassen die wahren Kämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit.

    • A
      Atmender
      @Tadeusz Kantor:

      Ja, was denken Sie denn, warum Hitler sich das deutsche Michelvolk auserwählt hat? Der wußte genau, welches Volk blöd genug ist, einem wie ihm zu folgen. Und daß wir da Klartext reden: Dieses Volk ist seither nicht schlauer geworden.

  • AK
    Alles klar?

    Die Gesetzeslage in der BRD:

     

    StGB §167 "Störung der Religionsausübung".

     

    "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

     

    http://dejure.org/gesetze/StGB/167.html

    • M
      Morota
      @Alles klar?:

      Eine künstlerische Aktion in einem Tempel ist an sich noch keine "Störung der Religionsausübung". Eine Störung liegt vor wenn man aktiv versucht, das Recht auf Religionsausübung Anderer, zu entziehen. Das war eindeutig nicht der Fall, vor allem da die Aktion nicht einmal während eines Rituals ablief.

      • V
        Vico
        @Morota:

        Schau mal bitte bei YouTube wie diese "künstlerische Aktion" ausgesehen hat. Für so ein Sch... ist die Straffe - meine Meinung - angemessen und entspricht die Rechtslage. Nach mein Wissenstand (aus private Quellen) auch die Mehrheit der Russen findet es so.

      • E
        Entschleunigter
        @Morota:

        Im Gegenteil: Wer hier bei der Ausübung des Gebets gestört wurde, waren einzig und allein die Pussy Riots. Sie mußen in den Knast, weil sie in der Kirche gebetet haben - oder um genauer zu sein, weil Sie für ein freies Rußland gebetet haben, frei vom Despoten und Menschenrechtsverbrecher Putin.

  • SL
    Statistiken Lesen

    Die Strafe war für den Einbruch und das Performen in einer Kirche (wogegen es in Russland halt ein Gesetz gibt), wieso das die deutsche Presse immer unterschlagen will keine Ahnung (habe auch heute das gleiche übergehen im Radio ca. 10 mal gehört).Ob man das rumkrakele der Mädels auch als "Performance" zusammen fast wäre dann auch noch diskutabel ;) genau deshalb war auch die Kirche auf der Seite des russischen Staates.

    • M
      Morota
      @Statistiken Lesen:

      Das unterschlägt keiner. Nur nimmts wohl aus gutem Grunde keiner ernst. "Es gibt halt das eine Gesetz" sollte wohl auch kaum als Rechtfertigung für eine Freiheitsberaubung ausreichen. Gesetze sollten doch bitteschön auch auf ethischen Prinzipien basieren und nicht einfach dazu dienen, Kritiker mundtot zu machen, meinen Sie nicht auch?

  • Die scheinen ja immer noch überhaupt kein Schuldbewusstsein für ihre geschmacklose Kirchenschändung zu haben. Die Amnestie war wohl ein Fehler.

    • C
      cosmopol
      @tommy:

      Kein Schuldbewusstsein? Da haben sie ja mit der Homophobie und Antisemitismus fördernden orthodoxen Kirche in Russland was gemeinsam. ;)

  • Das die Mädels für ihre Putin kritischen Performance überhaupt in ein Lager musten und die Kirche das auch noch für gut heißt ist hier eigentlich die Frechheit.

    Schande über so eine Kirche.

    Und ehrlich, Despot bleibt Despot.

    Aber wer das Mittelalter braucht.

  • Z
    Zensor

    Hier kann man sehen, was diese Pussys so drauf haben:

     

    http://www.youtube.com/watch?v=2oJ_-4mB1js

     

    und wie die BRD Pseudointellektuellen sabbern!

     

    Zensor

  • D
    D.J.

    @Benz,

     

    es handelte sich um einen Akt der Unhöflichkeit, sicher auch um eine Beleidigung. Eine Geldstrafe wäre angemessen gewesen. Sollten Sie für solche Vergehen im religiösen Rahmen härtere Maßnahmen (Peitschenhiebe, Hinrichtung) bevorzugen, empfehle ich Ihnen dringend die Auswanderung nach Saudi-Arabien.

  • K
    Kopfschüttler

    Sängerin?!

     

    Auf Youtube kann man diesen "Gesang" geniessen...

     

    Kopfschüttel!

    • C
      cosmopol
      @Kopfschüttler:

      "Dein Geschmack" ungleich "Definition von Gesang".

      bang you head.

  • Die Begnadigung war ein glatter Fehlentscheid,für den die Duma hart zu kritisieren ist. Schliesslich haben die Pussys ihr Verbrechen bis jetzt weder bereut noch sonst wie Anlass zur Hoffnung gegeben,dass sie das Unrecht ihrer Tat eingesehen und sich gebessert haben.

     

    Strafe für den Verbrecher hat ja nicht nur den Zweck, den Täter zu bessern, sondern auch das Verbrechen zu sühnen, den Opfern zu zeigen, dass der Täter büsst. Darum hätte man berücksichtigen müssen, dass all jene, die durch die ebenso bizarre wie abstossende Tat der Pussys in ihrer Menschenwürde verletzt wurden, die Täterinnen auch weiterhin im Gefängnis sehen wollen.

    • B
      Balduin
      @Benz:

      Die Kirche verletzt mich mit ihrem absurden Gottesquatsch und ihrer Heuchelei (Wasser predigen, Wein saufen) in meiner Menschenwürde und Intelligenz jeden Tag dutzendfach und muß trotzdem nicht in den Knast.

    • C
      cosmopol
      @Benz:

      Wenn hier irgendwas die Menschenwürde verletzt, dann die Zustände in den Knästen und die Menschen die so was dann auch noch abfeiern.

      Unrecht? Iwo... das einzige legitime Gesetz gegen dass da verstoßen wurde, war das 11. Gebot: Lass dich nicht erwischen.

    • G
      gast
      @Benz:

      hä?

  • D
    D.J.

    Gut, dass über die Frauen ausführlich berichtet wurde.

    Natürlich sind die Maßstäbe aber mal wieder seltsam.

    Ein Bruchteil der Berichterstattung über Menschen, die aufgrund Blasphemie, Ketzerei, "Hexerei", Glaubensabfall in mit "uns" verbündeten religionsfaschistischen Ländern ausgepeitscht, eingekerkert, hingerichtet werden, würde der Freiheit auch mal guttun. Derzeit prominentestes und zugleich widerwärtigstes Beispiel für Repression, bei der die die Bezeichnung "mittelalterlich" verharmlosend wäre:

     

    http://de.wikipedia.org/wiki/Raif_Badawi

    • C
      cosmopol
      @D.J.:

      Hätte ja nicht gedacht, dass wir auch mal einer Meinung sein könnten. ^^

      Ja, das es wäre dringend nötig die säkulare Opposition in vielen religiös dominierten Ländern zu stützen. Genauso wie es nötig ist, gegen Leute vorzugehen, die Menschen aufgrund ihrer Religion diskriminieren. Religiöser Terror in Saudi Arabien ist abzulehnen, aber auch islamophober Terror Marke PI-News (oder NPD) hierzulande. Oder Vergewaltigungen durch katholische Priester...

  • L
    Linkslibero

    Manche kommen frei, manche kommen in den Gulag. Der Zar gibt's, und der Zar nimmt's auch. Gottgleich herrscht Zar Wladimir über das Land aller Russen. Man soll sich nicht der Illusion hingeben, daß sich auch nur ein bißchen etwas an Putins Polizeistaat geändert hat, nur weil Putin zu PR-Zwecken für Chodorkowski und Pussy Riot den Daumen nach oben gezeigt hat. Wer aufmuckt, wird weiterhin in den Gulag verfrachtet.

     

    Haftstrafe für Protestplakate an einem Zaun: Der russische Umweltaktivist und Olympia-Kritiker Jewgeni Witischko ist zu drei Jahren Straflager verurteilt worden. Ihm wird vorsätzliche Zerstörung von Eigentum vorgeworfen. Sotschi: Olympia-Kritiker Witischko zu Haftstrafe verurteilt - SPIEGEL ONLINE