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Krankenhaus vor ArbeitsgerichtCharité operiert mit Outsourcing

Ein Physiotherapeut verklagt die landeseigene Charité, weil die über Subunternehmen schlecht zahlt.

Die Charité: Subunternehmen sorgen immer mal wieder für Ärger Foto: dpa

Das T-Shirt, das Stephan Straßer am Montagvormittag bei der Verhandlung am Berliner Arbeitsgericht trug, hat eine klare Botschaft: „Wir sind ein Team – Charité Physiotherapie- und Präventionszentrum Gmbh“ (CPPZ). Sein Arbeitgeber, das CPPZ, ist ein hundertprozentiges Subunternehmen der Charité. Weil dort aber der Lohn geringer als beim Mutterkonzern ist, klagt Straßer.

Mit seiner Klage will er nicht nur gerichtlich feststellen lassen, dass er ein Arbeitsverhältnis mit der Klinik hat, sondern auch seinen entgangenen Lohn bekommen. Nach Equal Pay, also der Forderung nach gleicher Bezahlung bei Arbeitnehmerüberlassung, klagt der Psychotherapeut auf Lohnnachzahlung in Höhe von 40.000 Euro. So viel hätte er verdient, wenn regulär bei der Charité und nicht beim CPPZ angestellt wäre.

Der Arbeitsgerichtsprozess hat aus der Sicht kritischer GewerkschafterInnen eine grundsätzliche Bedeutung. „Wenn der Kollege gewinnt, wird es weitere Klagen von Beschäftigten geben“, sagt Marco Klipp von der von der Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA), die Arbeitskämpfe unterstützt und zur solidarischen Begleitung des Prozesses aufgerufen hat.

Über den Einzelfall hinaus Bedeutung

Eine knappe Stunde erörterten der Kläger sowie die AnwältInnen beider Seiten mit dem Gericht, ob ein auf der Beatmungsstation eingesetzter Physiotherapeut in den Stationsbetrieb eingegliedert ist. Entscheidend ist dabei, ob er auch direkte Weisungen von den ÄrztInnen bekommt. Straßer führte an verschiedenen Beispielen aus, dass das in seinem Berufsalltag durchaus die Realität ist – daher sei er bei der Klinik und nicht beim CPPZ beschäftigt.

Auch dem zuständigen Richter war offenbar bewusst, dass seine Entscheidung über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat. Deshalb regte er an, sich noch gründlicher mit der Frage der Weisungsbefugnis zu befassen und vertagte den Prozess. „Ich hätte mich gefreut, wenn schon heute ein Urteil im Sinne des Kollegen ergangen wäre“, sagte eine Prozessbesucherin zur taz. Aus ihrer Sicht habe aber bereits die Verhandlung deutlich gemacht, dass die unterschiedliche Bezahlung im Widerspruch zum Klinikalltag stehe. Schon im Interesse der PatientInnen müsse die Weisungsbefugnis bei den ÄrztInnen liegen.

Der Berliner Senat will die Ausgliederung der PhysiotherapeutInnen frühestens zum Beginn des nächsten Jahres rückgängig machen, von einer Nachzahlung der Lohndifferenz aber nichts wissen.

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